Die einen feiern es als eine willkommene Alternative für die persönliche Mobilität. Für die anderen ist es eine oft unterschätzte Gefahr, die eine ganze Branche zunichtemachen könnte. Auch wenn Services wie Uber, Lyft und Co. bei uns im Osten noch eher die Ausnahme als die Regel sind, lösen sie zumindest in einer Stadt mächtig Zoff aus.
Statt Dumpingpreis sollst du hier auf der App ordentlich zur Kasse gebeten werden. Uber und Co. versuchen dagegen zwar juristisch vorzugehen – aber die Stadt bei uns im Osten hält dagegen.
Osten: Streit um Taxi-Kosten
Es ist ein nicht unumstrittenes Modell. Transportunternehmen wie über Uber, Lyft und Co. sagen mit einem „Mietwagen mit Fahrer“-System dem klassischen Taxi-Business den Kampf an. Die Idee: Fast jeder kann sich hier mit seinem persönlichen Auto Geld hinzuverdienen. Dazu braucht es nicht viel mehr als eine App – die Auflagen sind in der Regel gering.
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Damit umgehen die Firmen mitunter kostenintensive Richtlinien, um die Taxi-Unternehmen nicht umherkommen. Die Taxameter müssen geeicht sein, der Wagen muss regelmäßig in den Tüv und die Fahrer bekommen wenigstens den Mindestlohn. Die Transportpreise sind dabei für Kunden tariflich geregelt – die Taxi-Unternehmen selbst können daran wenig schrauben.
Heftige Kritik von Uber
Damit die Unternehmen also nicht vom Preis-Dumping unterwandert werden, versucht die Stadt Leipzig schon im letzten Jahr die Preise für Uber und Co. zu regulieren. Ein erster Versuch scheiterte dabei aber vor dem Verwaltungsgericht, wie der „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ) am Samstag (26. April) berichtet. Jetzt gibt es eine neue Verfügung, die es besser machen soll. Sie trägt den etwas sperrigen Namen: „Allgemeinverfügung über die Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen innerhalb des Stadtgebietes von Leipzig.“
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Sie sagt im Prinzip: Der Preis für Uber und Co. muss grundsätzlich zwölf Prozent über dem Preis für eine Taxi-Fahrt liegen. Cashback- und Rabatt-Aktionen sind darüber hinaus für Mietwagen-Unternehmen komplett Tabu. Ausnahmen gibt es nur zum Beispiel bei möglichen Sonderfahren für Patienten. Die müssten dann aber zum Beispiel mit Krankenkassen ausgehandelt werden.
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Die Preisklatsche fällt mit der neuen Verordnung für Uber und Co. deutlich weniger heftig aus, als im ersten Anlauf. Dennoch gibt es von Uber Kritik: „In unseren Augen sind die Mindestpreise nach wie vor rechtswidrig“, sagte ein Uber-Sprecher am Freitag gegenüber der LVZ. Nach seinem Kenntnisstand würden lokale Mietwagenunternehmen gegen die Allgemeinverfügung juristisch vorgehen.