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Thüringen: Experten fordern knallharte Cannabis-Regeln – hier soll es eine „Nulltoleranz“ geben

Eine Thüringer TÜV-Expertin meldet sich mit knallharten Forderungen zur Cannabis-Legalisierung zu Wort. Hier liest du mehr.

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© IMAGO/Panama Pictures

Cannabis - das sind die Gesundheitsrisiken

Das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis kann wie von der Bundesregierung geplant zum 1. April in Kraft treten. Cannabis wirkt schmerzlindernd und entspannend, birgt aber auch Gesundheitsrisiken. Ein Überblick über gesundheitliche Aspekte des Cannabis-Konsums.

Der legale Konsum von Cannabis steckt in Deutschland noch in den Kinderschuhen. Ob er auch unter einer anderen Regierung nach der Bundestagswahl am 23. Februar weiter legal bleibt, muss sich darüber hinaus erst zeigen. Dennoch führt der Missbrauch der Droge auch bei uns in Thüringen zu Problemen.

Von Experten gibt es deswegen jetzt klare Empfehlungen für die Gesetzgeber in Berlin in Erfurt. Was davon letztlich umgesetzt wird, ist nicht klar. Gerade in einer Hinsicht sind ihre Forderungen aber knallhart.

Thüringen: „Brauchen mehr Klarheit“

„Wir brauchen dringend mehr Klarheit bei den Cannabis-Regelungen bezüglich Mischkonsum mit Alkohol“, erklärt Marie-Christin Perlich vom TÜV Thüringen. Sie ist fachliche Leiterin des Instituts für Verkehrssicherheit und diskutierte beim 63. Deutschen Verkehrsgerichtstag im Arbeitskreis I mit. Das Thema: „Cannabis-Missbrauch im Straßenverkehr“

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Ihrer Meinung nach sei auch die Definition von sogenannten Zusatztatsachen bisher nicht ausreichend. Solche helfen zum Beispiel Polizisten bei der Kontrolle, um festzustellen, ob und welche Drogentests angeordnet werden sollen.

Das sind die sieben Empfehlungen der Experten

Die Zusatztatsachen sollten dabei so genau definiert sein, dass sie schon beim ersten Mal Grad am Steuer greifen würden, „weil von einem mangelnden Trennverhalten zwischen Konsum und Straßenverkehrsteilnahme ausgegangen werden muss“, so die Expertin. „Zudem ist es wichtig, dass die Begutachtungsleitlinien, die die Grundlage für solche Fahreignungsbegutachtungen darstellen, aktualisiert werden.“

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Der Arbeitskreis war dabei mit 400 Teilnehmern proppenvoll. Mit dabei waren unter anderem Gutachter, Rechtsanwälte, Polizisten aber auch Vertreter von Ministerien. Sie alle wünschen sich laut einer Mitteilung des TÜV Thüringen mehr Klarheit zu diversen Fragen rund um die Cannabis-Freigabe.


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Zwei Tage lang saßen die Experten zusammen. Am Ende standen sieben Empfehlungen auf dem Papier, das letztlich den Gesetzgebern bei der Orientierung helfen soll.

  1. Bezüglich des Mischkonsums von Cannabis inklusive Medizinalcannabis und Alkohol sollte der Gesetzgeber im Straßenverkehrsgesetz eine Nulltoleranz festlegen, analog zu Fahranfängern.
  2. Der Arbeitskreis empfiehlt den Mischkonsum (Cannabis und Alkohol) aufgrund der unvorhersehbaren Gefahren der Wechselwirkung in die Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) aufzunehmen. Diese regelt die Eignung bzw. bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.
  3. Der Arbeitskreis fordert eine zügige Anpassung der Begutachtungsleitlinien zum Thema Cannabis an die aktuellen wissenschaftlichen Standards, um die neue Realität des Freizeitkonsums abzubilden.
  4. Bei Ersttätern geht der Arbeitskreis von Cannabismissbrauch aus, wenn Zusatztatsachen vorliegen, die erwarten lassen, dass künftig nicht zwischen Konsum und Fahren getrennt wird. Diese Zusatztatsachen sind vom Gesetzgeber zu definieren. Sie können u.a. aus dem Konsummuster resultieren, dem Vortatgeschehen oder aus den Umständen des Tatgeschehens.
  5. Der Arbeitskreis fordert die Bundesregierung bzw. den Gesetzgeber dringend auf, die zeitnahe Entwicklung von verdachtsausschließenden Vortestmöglichkeiten hinsichtlich der verschiedenen aktuellen Grenzwerte zu unterstützen.
  6. Der Arbeitskreis begrüßt das Vorhaben des Gesetzgebers, bei Gefahrguttransporten THC-Nüchternheit festzulegen.
  7. Der Arbeitskreis fordert, zur nötigen Fortentwicklung der „Vision Zero“ die Aufklärungsmaßnahmen bezüglich der Risiken des Cannabiskonsums für die Verkehrssicherheit sowie der geltenden Rechtslage erheblich zu intensivieren.

Der 63. Deutsche Verkehrsgerichtstag fand am 30. und 31. Januar in Goslar statt.