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Thüringen: Keine Wahlbenachrichtigung bekommen? Dann solltest du besser schnell sein

Solltest du als Thüringer bisher keine Wahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025 bekommen haben, wird die Zeit knapp.

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© IMAGO/BeckerBredel

Umfrage vor der Bundestagswahl

Die Bundestagswahl steht vor der Tür und laut den Umfragen zeichnet sich ein Wechsel im Kanzleramt ab. Doch wen wählen die Deutschen und warum?

Der Countdown läuft! In gut zwei Wochen will Deutschland bei der Bundestagswahl 2025 über seine politische Zukunft entscheiden. Im Hintergrund laufen dafür die Vorbereitungen schon auf Hochtouren.

Am Donnerstag (6. Februar) kommt nun eine wichtige Nachricht vom Landeswahlleiter in Thüringen. Falls sie dich betrifft, bleibt nur noch wenig Zeit!

Thüringen: Landeswahlleiter informiert

Endspurt im Wahlkampf 2025! Am 23. Februar geht es ums Ganze und insgesamt 29 teilnehmende Parteien und 4.506 Kandidaten hoffen bundesweit auf zahlreiche Wählerstimmen. Die Umfrage-Ergebnisse lassen schon jetzt einen spannenden Wahlabend vermuten.

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In den Thüringer Wahlkreisen treten in diesem Jahr insgesamt 73 Frauen und Männer als Direktkandidaten an. In allen Kreisen stehen dabei Kandidaten von AfD, SPD, CDU, Linke, FDP, den Grünen und dem BSW an. Die Freien Wähler sind in sieben Wahlkreisen vertreten, die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland (MLPD) in fünf. Daneben treten fünf Einzelbewerber in verschiedenen Kreisen an.

Alle Wahlbenachrichtigungen verschickt

Die Wahlbenachrichtigungen wurden dabei in Thüringen bereits verschickt und sollten theoretisch schon bei dir im Briefkasten gelandet sein. „Jeder wahlberechtigte Bürger im Freistaat Thüringen sollte seine Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 erhalten haben“, erklärt dazu der Landeswahlleiter.

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Sollte das bei dir nicht der Fall sein, solltest du unbedingt reagieren. „Ist die Wahlbenachrichtigung bis heute noch nicht bei Ihnen eingetroffen, sollten Sie sich umgehend mit der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung in Verbindung setzen“, heißt es in einer Mitteilung. Die Mitarbeiter dort können dann überprüfen, ob du im Wählerverzeichnis eingetragen bist.


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Sollte das nicht der Fall sein, kannst du dagegen Einspruch erheben. Viel Zeit bleibt dir dafür aber nicht mehr. Der letzte mögliche Termin ist der Freitag (7. Februar). Einen Einspruch kannst du entweder beim Amt einwerfen oder einfach von einem Mitarbeiter dort niederschreiben lassen. Weitere Infos zur Bundestagswahl in Thüringen findest du >>> HIER <<<.