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TÜV Thüringen mit deutlicher Ansage! Betrifft sie auch dich? „Leider verpasst“

Der TÜV mahnt Autofahrer zur Vorsicht. Worauf Du jetzt achten solltest, liest du hier.

Der TÜV mahnt Autofahrer zur Vorsicht. (Symbolbild)
© IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Hauptuntersuchung: Neue TÜV-Pflicht kostet extra

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Die kalte Jahreszeit steht bevor und dafür gilt es Einiges vorzubereiten. Da müssen Gartenmöbel eingemottet, Blumen in ihr Winterquartier gebracht oder einige Blumenzwiebeln sogar wieder ausgegraben werden.

Eine sehr wichtige Aufgabe im Herbst scheinen viele jedoch zu vergessen. Das hat nun der TÜV Thüringen festgestellt und spricht ein Machtwort.

Thüringer setzen auf Faustregeln

Der Oktober wartet in diesem Jahr mit relativ milden Temperaturen auf, doch auch in diesem Jahr wird den ein oder anderen kalt erwischen: In ersten Nächten fallen die Temperaturen unter den Gefrierpunkt und Draußenparker müssen sich wieder mit Eiskratzer & Co. befassen. Wessen Autos dann noch auf Sommerreifen steht, hat den richtigen Zeitpunkt zum Räderwechsel definitiv verpasst. Alle die das nicht riskieren wollen, sollten sich an eine Faustregel halten, appelliert der TÜV Thüringen.

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„Von Oktober bis Ostern“, lautet diese. Andere schwören auf die sogenannte 7-Grad-Regel. Ob Experten „O-bis-O“ oder der 7-Grad-Regel den Vorzug geben, erklärt Achmed Leser vom TÜV Thüringen. „Generell ist in unseren Breitengraden von Oktober und bis in den April hinein Schneefall möglich. Kein Wunder, schließlich sind in diesem Zeitraum auch Temperaturen um den Gefrierpunkt oder darunter keine Seltenheit. Die O-bis-O-Regel hat daher als Faustformel durchaus ihre Berechtigung“, erklärt der Fahrzeugexperte vom TÜV Thüringen.

Thüringer TÜV mahnt zur Vorsorge

Wer allerdings nicht jeden Tag auf sein Auto angewiesen sei oder in flacheren Regionen mit geringer Schneefallwahrscheinlichkeit wohnt, müsse sich nicht zwingend daran halten. „Spätestens aber Mitte November sollten die Winterreifen aufgezogen werden. Denn dann können sich die Temperaturen auch tagsüber dauerhaft um die Null-Grad-Grenze bewegen oder gar darunter fallen. Straßenglätte durch überfrierende Nässe oder einsetzenden Schneefall gehört dann zu den häufigeren Witterungsbedingungen“, so Leser.

Einige Autofahrer halten sich beim Reifenwechsel an die 7-Grad-Grenze. Der Mythos sagt, dass Sommerreifen unter sieben Grad Celsius weniger Grip als Winterreifen aufbauen. Dies ist heutzutage nur noch bedingt richtig. „Moderne Sommerreifen können bei trockenen Bedingungen, aber durchaus auch bei Nässe noch knapp über dem Gefrierpunkt Vorteile hinsichtlich Traktion und Bremsverhalten gegenüber Winterreifen aufweisen“, so der Reifenexperte.


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„Möglich machen das innovative Reifenmischungen, verbesserte Profilierungen und breitere Reifen. Den entscheidenderen Einfluss auf den Reifengrip hat aber oft die witterungsbedingte Straßenbeschaffenheit, also ob schneebedeckte, reifüberzogene oder vereiste Fahrbahnverhältnisse vorherrschen. Solche Verhältnisse sind natürlich erst ab Temperaturen um den Gefrierpunkt gegeben“, erklärt Achmed Leser. Daher hat der Gesetzgeber die situationsbedingte Winterreifenpflicht eingeführt. Eine strikte Wechselempfehlung bei sieben Grad Celsius gibt es also nicht. Die meisten Fahrzeuge verfügen heute über einen Warnton beziehungsweise eine Warnleuchte, die bei einer Außentemperatur von drei bis vier Grad aktiv wird. Ab da sollte der Fahrzeugführer auf glatte Straßen gefasst sein und sein Fahrverhalten entsprechend den äußeren Bedingungen anpassen.

Für Wenigfahrer oder Autofahrer, die ihr Fahrzeug bei Eis und Schnee ohnehin lieber stehen lassen, können sich sogenannte Ganzjahresreifen lohnen. Diese sind zwar nur ein Kompromiss zu den auf die jeweiligen Bedingungen optimierten Winter- und Sommerreifen. Wer aber nur selten in Bergregionen unterwegs ist und von seinem Reifen keine Höchstleistungen abverlangt, der kann sich das mühselige Umrüsten der Reifen und einen zweiten Komplettsatz Bereifung sparen.