War es ein Journalisten-Ausschluss oder eher eine Journalisten-Auslese? Nach dem Eklat bei der AfD-Wahlparty nach der Landtagswahl ist sich das Landgericht Erfurt jedenfalls sicher – und bittet die Rechtsaußen-Partei zur Kasse.
Die Geldstrafe wird die Partei zwar nicht in eine finanzielle Schieflage bringen – das Urteil des Landgerichts Erfurt dürfte trotzdem eine Signalwirkung entfalten. Aber von Anfang:
Erfurt: Eklat nach AfD-Wahlparty
Alles fing mit einem Zoff zwischen einigen Journalisten und dem AfD-Landesverband an, was schließlich in einem ganz eigenen Gerichtsverfahren ausuferte. Die Medienvertreter hatten damals bemängelt, dass die Partei manche Journalisten nicht zu ihrer Wahlparty zulassen wollte. Einen Tag vor der Landtagswahl kam dann das Urteil – ebenfalls vom Landgericht Erfurt. Die Journalisten müssen zur Wahlparty zugelassen werden, hieß es. Die AfD entschied sich aber anders und lud – zumindest öffentlich – alle Medienvertreter aus. Als Grund führte die Partei damals die Kapazität des Veranstaltungsraumes an.
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Dann kam aber der Vorwurf auf, dass die AfD sehr wohl Journalisten in ihre Wahlparty gelassen hätte – allerdings eben nur solche, die ihr nahestehen. Wenig später flatterte der nächste Antrag vors Gericht, wieder von den Journalisten, die zuvor nicht zur Wahlparty zugelassen wurden.
AfD muss Ordnungsgeld bezahlen
Das Ergebnis: Die AfD muss jetzt ein Ordnungsgeld von 5.000 Euro zahlen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Demnach gehe das Gericht davon aus, dass die Partei ihr nahestende Journalisten zu der Veranstaltung am Abend der Thüringer Landtagswahl eingelassen habe. Nach dem vorherigen Ausschluss wäre das aber Tabu. Deswegen gibt es jetzt die Strafe.
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Der Beschluss des Landgerichts Erfurt ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD kann noch Beschwerde dagegen einlegen. (mit dpa)