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Thüringen: Mädchen (3) einfach im Garten verscharrt – der Fall wird immer schockierender

Ihre Mutter und ihr Stiefvater sollen das dreijährige Mädchen einfach sterben lassen haben. Der Prozess in Thüringen offenbart weitere schlimme Details.

Thueringen
© picture alliance/dpa | Jacob Schröter

Mord oder Totschlag?

Das ist der juristische Unterschied

Es ist ein Fall, der kaum zu fassen ist. Ihre Mutter und ihr Stiefvater sollen ein drei Jahre altes Mädchen einfach sterben lassen und anschließend im Garten vergraben haben.

Zuvor habe das Kleinkind eine wahre Tortur durchlebt haben. Ihr Alltag sei von Misshandlung und Vernachlässigung geprägt gewesen. In Thüringen war am Montag (9. September) Prozess-Auftakt – und der offenbarte weitere furchtbare Details.

Thüringen: Mann soll Kind ans Bett gefesselt haben

Die Mutter und der damalige Freund der Frau sollen das Kind vernachlässigt und misshandelt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft der heute 23-jährigen Frau und dem 29 Jahre alten Mann unter anderem Mord durch Unterlassen vor. Die beiden Deutschen äußerten sich im Landgericht Gera zunächst nicht zu den Vorwürfen.

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Regelmäßig sei das Kleinkind vom Freund der Mutter geschlagen und angebrüllt worden. Zeitweise soll der Mann das Mädchen laut Anklage sogar ans Bett gebunden haben – die drei bewohnten eine Gartenanlage in Bad Blankenburg (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt). Die Wunden, die das Kind von den Fesseln davontrug, soll der Angeklagte nur notdürftig behandelt haben.

Mutter wusste von Misshandlung

Obwohl die Mutter gewusst habe, dass der Mann das Mädchen schlug und Drogen nahm, soll sie keine Schritte unternommen haben, ihre Tochter vor Übergriffen zu schützen, so der Vorwurf der Anklage. Ebenso soll die Frau gewusst haben, dass sie das Kind in die Obhut des Jugendamts, ihrer Mutter oder sogar in die Betreuung von Bekannten hätte geben können. Freunde sollen ihr dieses wenige Wochen vor dem Tod des Mädchens angeboten haben. Die junge Frau soll wiederum mit ihrer eigenen Mutter um das Sorgerecht für das Kind gestritten haben, wie ein Kriminalhauptkommissar im Zeugenstand sagte.

Mann soll Kind Drogen gegeben haben

Mitte Dezember 2020 soll das Kind dann sehr kränklich und mager geworden sein, ohne dass die Angeklagten sich entsprechend kümmerten. Stattdessen soll der 29-Jährige dem Kind aufputschende Drogen gegeben haben – „möglicherweise mit dem Ziel, dieses zu beleben“, wie es in der Anklage hieß.

An einem Dezembertag 2020 soll der Angeklagte dann genervt von der Kleinen gewesen sein. Um das Kind zum Schweigen zu bringen, sei er gewalttätig geworden und habe es vermutlich so heftig geschüttelt, dass es eine schwere Kopfverletzung erlitten habe.


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Zwar sollen die Mutter und ihr Freund schließlich den Ernst der Lage erkannt haben. Dennoch hätten sie sich nicht um medizinische Versorgung des Mädchens gekümmert. Wenige Tage nach Weihnachten sei das Kind dann infolge der Verletzung gestorben.

Die Leiche soll der Mann unter der Terrasse der Gartenanlage vergraben haben. Dort wohnten die Angeklagten zu dem Zeitpunkt auch mit ihrem gemeinsamen Baby. Auch nach dem Tod der Dreijährigen soll die Mutter laut Anklage noch längere Zeit Kindergeld für das Mädchen bezogen haben. Anfang 2023 entdeckte die Polizei schließlich die Leiche des Kindes.

Leiblicher Vater soll nach Tochter gegraben haben

Die Partnerin des leiblichen Vaters des Mädchens hatte kurz zuvor eine Vermisstenanzeige bei der Polizei aufgegeben, wie der Kriminalhauptkommissar als Zeuge berichtete. Zuvor soll der Vater der Kleinen selbst auf dem Grundstück gegraben haben, da er entsprechende Hinweise erhalten haben soll. Allerdings habe er nicht an der richtigen Stelle nach dem Kind gesucht, so der Zeuge.

Die Mutter ist aktuell auf freiem Fuß, sie macht eine Ausbildung zur Masseurin. Sie kam mit Sonnenbrille und Kapuzenpullover und Aktenordner vor dem Gesicht in den Gerichtssaal.

Ihr damaliger Freund wurde in Handschellen gebracht. Der gelernte Landwirt sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Verhandelt wird vor einer Jugendkammer, denn die Mutter war zum Zeitpunkt des Todes des Mädchens noch heranwachsend. Das gemeinsame Baby der Angeklagten hat das Jugendamt in Obhut genommen. (jko mit dpa)