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Thüringer Betreiber stehen vor großem Problem – „Schaden für uns alle“

Etliche Betriebe in Thüringen könnten bald ihr zweites Standbein verlieren. Die Landesregierung hat deswegen eine klare Forderung.

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© IMAGO/Zoonar

Thüringen: Fünf kuriose Fakten über den Freistaat

Der Freistaat Thüringen hat Einiges zu bieten. Hier kommen fünf kuriose Fakten, die du vielleicht noch nicht wusstest.

Viele Agrar-Betriebe in Thüringen haben sich in den letzten Jahrzehnten ein zweites Standbein aufgebaut. Das sorgt auf der einen Seite für ein paar Extra-Einnahmen für die Landwirte und Unternehmen. Auf der anderen Seite leisten sie damit aber auch einen wichtigen Versorgungsbeitrag. Klingt eigentlich nach einer Win-Win-Situation, oder? Es gibt aber ein Problem.

Die Zukunft dieses zweiten Standbeins ist nämlich für viele Betriebe in Thüringen ungewiss. Thüringens Energieminister Bernhard Stengel (Grüne) schlägt deswegen Alarm – und hat eine klare Forderung in Richtung Berlin.

Thüringen: Zweites Standbein vor dem Aus?

Konkret geht es um sogenannte Biogasanlagen, die im Freistaat wichtiger sind, als viele vermutlich denken. Sie sind für rund 20 Prozent des Ökostroms im Freistaat verantwortlich und werden deswegen auch gefördert. Das Problem: Die Förderung ist auf 20 Jahre begrenzt und ein Großteil davon fällt nun nach und nach raus. Damit droht ihnen das Aus. Für Stengele ist das nicht hinnehmbar.

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„Der Bund muss bei der Bioenergie endlich nachlegen. Die Betreiber von Biogasanlagen brauchen Klarheit und Planungssicherheit – sonst drohen Anlagen zu verschwinden“, sagte Stengele der dpa in Erfurt. Seine Forderung richtete sich dabei an keinen anderen als seinen Parteikollegen und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.

„Schaden für uns alle“

„Wenn Betreiber aus wirtschaftlichen Gründen abschalten, wäre das ein Schaden für uns alle, für die regionale Wertschöpfung und den Klimaschutz. Ohne Biogas werden wir die Energiewende nicht schaffen, sowohl auf dem Strom- als auch auf dem Wärmesektor.“


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Im Freistaat werden nach Angaben des Umweltministeriums fast 400 Blockheizkraftwerke mit Biogas betrieben. Manche davon sind auch an die Nahwärmenetze angeschlossen. Das Problem: Ein Großteil der Biogasanlagen wurde in den Jahren 2004 bis 2009 errichtet. Sie fallen damit schrittweise Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und bekommen dann keine gesetzlich geregelte Vergütung mehr. Außerdem müssen viele von ihnen für den Weiterbetrieb technisch nachgerüstet werden. Auch andere Investitionen fallen an. Es gehe darum, zumindest den Anlagenbestand zu sichern, so der Minister. (dpa, bp)