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Thüringer Betrieb steht vor dem Aus – wenn das Amt sich weiter querstellt

Ein beliebter Laden in Thüringen konnte gerade noch so gerettet werden. Die Pläne waren groß – aber die Bürokratie bringt Sand ins Getriebe.

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© imago images/F. Anthea Schaap

Das sind die größten Traditionsbetriebe Thüringens

Diese Betriebe spielen eine wichtige Rolle in der Wirtschaft und der Innovationskultur Thüringens.

Die Freude war riesig, als bekannt wurde, dass das Angler- und Zooparadies in Zeulenroda (Thüringen) doch noch gerettet werden konnte. Mit großen Plänen übernahm Marcel S. den Betrieb in der Schoppenstraße – und hatte große Pläne.

Zwei Jahre später hat sich bei diesen aber wenig getan. Der Shop läuft zwar weiter – im Hintergrund tobt aber ein erbitterter Streit zwischen den Behörden und dem Thüringer Ladenbesitzer. Sollte sich keine Einigung finden, befürchtet er das Schlimmste.

Thüringen: Betrieb in der Schieflage

Im November 2022 machte die freudige Nachricht die Runde. Nachdem die bisherigen Besitzer des Angler- und Zooparadieses das Geschäft nach einem viertel Jahrhundert in der Stadt aufgeben wollte, bleibt der Laden der Stadt doch noch erhalten. Marcel S. übernahm das Ruder und hatte einen Traum: Er wollte das Geschäft, das sich bisher vor allem auf Futter und Zubehör spezialisierte, erweitern. Und zwar um den Bereich Aquaristik, also Kalt- und Süßwasserfische in großer Auswahl Die „Ostthüringer Zeitung“ berichtete darüber am Mittwoch (24. Juli).

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Einziges Problem: Dafür brauchte er eine spezielle Genehmigung – und genau diese sieht das Einzelhandels- und Zentrenkonzept von Zeulenroda-Triebes an dem Standort nicht vor. Aber theoretisch könnte man das ja ändern, oder?

„Es muss eine zweite Änderung gemacht werden“

Tja, Theorie und Praxis gehen leider öfter auseinander, als man sich das manchmal wünschen würde. Nach einem ellenlangen Briefaustausch mit dem Landratsamt trug S. sein Problem auch dem Stadtrat vor. Ergebnis: „Wir sind dran“, zitiert die OTZ den damaligen Bürgermeister. Das ist jetzt aber Monate her. Und in der Zwischenzeit wurde ein neuer Stadtrat gewählt.

Also was muss passieren? Zunächst muss der sogenannte B-Plan, also der Bebauungsplan, geändert werden, erklärt Bauamtsleiterin Carry Förster der OTZ. „Es muss eine zweite Änderung gemacht werden, wo die Sortimentsliste unter anderem geändert werden muss“, so die Behörden-Chefin. Aber das braucht Zeit, weil dabei nicht nur der Stadtrat, sondern auch Verbände und auch das Landratsamt ein Wörtchen mitzureden haben.


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Davon hat Marcel S. derweil wenig. Er klagt derzeit über fehlende Einnahmen und versucht sie mit einer drastischen Maßnahme zu kompensieren. Welche das ist – und welche Hoffnungen er noch für seinen Betrieb hat – liest du im ausführlichen Artikel bei der „Ostthüringer Zeitung“ (hier geht’s weiter).