Dieses brisante Dokument dürfte der AfD Thüringen nicht schmecken: Der Verfassungsschutz bewertet den thüringischen Landesverband der AfD einem Bericht zufolge als „kämpferisch-aggressiv“.
Weil diese Einstufung über die Feststellung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen für eine Geheimdienst-Überwachung hinausgeht, dürfte das Ganze die Debatte um ein Parteiverbot der bereits vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD weiter befeuern.
AfD Thüringen sieht „fremde Mächte“
Die „Welt am Sonntag“ zitiert einen geheimen Vermerk aus dem Dokument, das dem Landesinnenministerium übermittelt wurde. Demnach schüre die Thüringer AfD beständig die Ablehnung der verfassungsmäßigen staatlichen Ordnung. Der Landesverband falle durch Diffamierungen staatlicher Institutionen und der sie tragenden Parteien auf.
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Mehr noch. Die AfD Thüringen vertrete demnach in Teilen die Auffassung, dass die Ursache für Missstände „im Wesen des demokratischen Rechtsstaats“ liegen. Und: Sie behaupte, “fremde Mächte” kontrollierten Deutschland. Diese wollten das deutsche Volk zerstören.
Hintergrund des Papiers ist ein Rechtsstreit. Eigentlich wollten die Verfassungsschützer damit nur die Entwaffnung eines AfD-Mitglieds aus dem Saale-Orla-Kreis ermöglichen. Der Mann hatte vor zwei Gerichten Recht bekommen und durfte seine Waffe behalten.
Zwar gebe es faktisch Anhaltspunkte für eine verfassungswidrige Ausrichtung der Thüringer AfD, hatte es vom Gericht geheißen. Es fehle jedoch an der „erforderlichen Feststellung einer waffenrechtlich relevanten, kämpferisch-aggressiven Haltung“ der AfD, um dem Mann seine Waffen wegzunehmen.
AfD Thüringen: Behörde prüft noch
Offenbar sammelte das Landesinnenministerium danach Belege, um die AfD schärfer einzustufen. Laut „Welt am Sonntag“ sind dabei 35 Einzelaussagen zusammengekommen; allein 31 davon von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke.
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Im Falle der Frage nach der „kämpferisch-aggressiven Haltung“ läuft die Prüfung laut Verfassungsschutz noch. Und selbst, wenn der Landesverband künftig so eingestuft würde – die Hürden für ein Parteiverbot bleiben sehr hoch. Das liest sich auch in dem Vermerk so: Selbst eine solche Haltung impliziere noch keine für ein Parteienverbot nötige „Bekämpfung der verfassungsmäßigen Ordnung“.