Asylbewerber sollen künftig arbeiten – gemeinnützige Jobs erledigen. Wer sich weigert, dem wird die Stütze gestrichen.
Was schon lange im Asyl-Gesetz verankert ist, soll künftig vom Thüringer Politiker Christian Herrgott (CDU) umgesetzt werden. Welche Vorteile der Politiker in der Arbeitspflicht sieht und wie er sie umsetzen will, liest du hier.
Thüringer Politiker: „Wer nicht arbeiten will, den muss ich motivieren“
Straßen reinigen, Hecken schneiden, Schnee schippen, Vereinsarbeit – alles Tätigkeiten, die in Kürze von Asylbewerbern erledigt werden sollen. Darüber berichtet die „Bild“. Christian Herrgott gehört zum 1. Landrat im Saale-Orla-Kreis (Thüringen) und verpflichtet die Bewohner in Gemeinschaftsunterkünften zum Arbeiten.
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Die Asylbewerber sollen bis zu vier Stunden pro Tag die gemeinnützige Arbeit aufnehmen. Der Stundenlohn beträgt laut Gesetz 80 Cent – macht Summa Summarium 64 Euro pro Monat. Das Geld fließt direkt auf die Bezahlkarte, wie „Bild“ schreibt. Wer nicht arbeiten will, dem wird die Stütze gestrichen, um bis zu 180 Euro.
Integration und Akzeptanz soll verbessert werden
Der Thüringer Politiker ist von der Maßnahme überzeugt: „Wir setzen den Kreistagsbeschluss jetzt schrittweise aber mit Nachdruck um. Wer nicht arbeiten will, den muss ich motivieren. Es geht um ein Signal, dass die Menschen, die mit Steuergeld bezahlt werden, etwas an die Gesellschaft zurückgeben müssen und nicht den ganzen Tag auf einer Parkbank sitzen“, berichtet er gegenüber „Bild“.
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Herrgott sieht in der Flüchtlings-Maßnahme weitere Vorteile: Die Integration der Menschen werde laut dem Thüringer Politikers verbessert, zudem steigere es die Akzeptanz der Asylbewerber in der Bevölkerung. Zusätzlich könne die Arbeit dazu dienen, besser Deutsch zu lernen als in einem Kurs. Außerdem soll der Einstieg in den regulären Arbeitsalltag oder in die Berufsausbildung so leichter fallen, wie „Bild“ schreibt.
Schon gewusst? Flüchtlinge dürfen in den ersten drei Monaten nach Ankunft keine normale Arbeit aufnehmen – Ausnahme sind Arbeiten bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern (HIER kommst du direkt zum betreffenden Paragraphen im Asylbewerbergesetz).