Für viele Menschen ist der Besuch von Weihnachtsmärkten in Thüringen ein Muss in der Vorweihnachtszeit. Auch der ein oder andere Glühwein ist oft Programm.
Oft werden für die Besuche auch lange Anfahrtswege auf sich genommen. Doch danach noch hinters Steuer? Der TÜV Thüringen warnt. Viele unterschätzen den Alkoholgehalt der winterlichen Heißgetränke. Hier erfährst du, nach wie vielen Tassen Glühwein das Fahren strafbar ist.
Weihnachtsmärkte in Thüringen:
Auf den Weihnachtsmärkten in Thüringen fließt der Glühwein reichlich. Kein Wunder – zu himmlisch klingen Eierlikör-Glühwein, Himbeer-Glühwein, Lumumba und Co. Doch der TÜV-Thüringen warnt. Bereits nach dem ersten Glühwein könne der Führerschein in Gefahr sein, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes. Je nach Rezeptur und Alkoholgehalt kann die Blutalkoholkonzentration bei einem 80 Kilogramm schweren Mann schon nach dem Genuss von nur einem Becher Glühwein über die kritische Grenze von 0,3 Promille ansteigen. „Ab dieser Konzentration drohen bereits Strafen, wenn der Autofahrer beispielsweise in einen Unfall verwickelt wird oder durch eine unsichere Fahrweise auffällt“, erinnert die Verkehrspsychologin Marie-Christin Perlich.
Die landläufige Behauptung, der Glühwein verliere durch das Erhitzen einen Teil seines Alkoholgehaltes, ist ein Irrglaube. Erst ab 78 Grad verkocht er. Und da der Glühwein meistens mittels Durchlauferhitzer auf nur etwa 70 Grad erhitzt wird, verkocht da gar nichts. Daher solltest du dich nach mehreren Tassen auf gar keinen Fall hinters Steuer setzen oder lieber beim Kinderpunsch bleiben. Abgesehen von der offensichtlichen Gefahr, die mit dem alkoholisierten Fahren entsteht, kann ein solches Verhalten ganz schön aufs Portemonnaie schlagen.
So viele Tassen Glühwein darfst du trinken
Für Ersttäter sieht der aktuelle Bußgeldkatalog eine Geldstrafe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot bei 0,5 Promille vor. Wiederholungstäter müssen beim zweiten Mal 1.000 Euro und beim dritten Mal 1.500 Euro blechen. Drauf kommen noch zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von drei Monaten. Ist der Alkoholpegel über 1,1 Promille, begeht man Straßenverkehrsgefährdung. Dann drohen verschärfte Strafen – drei Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis, eine empfindliche Geldstrafe und teilweise sogar Freiheitsentzug.
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Für Fahranfänger in der Probezeit gilt wie immer die strikte Einhaltung der null Promillegrenze. Wird diese nicht eingehalten, auch nur mit einer geringen Alkoholkonzentration unter 0,3 Promille, kommt ein Bußgeld von 250 Euro, ein Punkt in Flensburg und ein MPU-Gutachten, das wiederum auch nochmal einiges kostet. Die erlaubten 0,3 Promille sind oft schon nach einem Glühwein erreicht, die 1,1 Promille nach vier. Willst du nach dem Weihnachtsmarkt noch sicher nach Hause fahren, solltest du am besten einfach gar keinen Glühwein, sondern lieber Kinderpunsch trinken