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Thüringen: Blinde Zerstörungswut? Dieser Anblick macht sauer – „Kein Kavaliersdelikt, sondern strafbar“

Die Zerstörungswut Unbekannter macht viele in Thüringen fassungslos. Mehrfach wurden Biberdämme dem Erdboden gleich gemacht.

Die Zerstörungswut Unbekannter macht viele in Thüringen fassungslos. Mehrfach wurden Biberdämme dem Erdboden gleich gemacht.
Die Zerstörungswut Unbekannter macht viele in Thüringen fassungslos. Mehrfach wurden Biberdämme dem Erdboden gleich gemacht. Foto: NABU Thüringen

Sabotagefälle erschüttern Thüringen. Im Saale-Holzland-Kreis wurden Biberdämme regelrecht dem Erdboden gleichgemacht.

Das schadet nicht nur den Bibern, es ist zusätzlich auch noch illegal.

Thüringen: Kampf um die Biberburgen

Die illegale Zerstörung der Biberdämme in Thüringen macht viele wütend. Denn für eine sehr lange Zeit – etwa 400 Jahre, um genau zu sein – waren die bau-lustigen Tiere ausgerottet. Erst seit etwas mehr als 16 Jahren breiten sie sich langsam wieder im Freistaat aus. Zerstört man die Behausungen der Biber, so nimmt man ihnen auch ihre Lebensgrundlage – und sie könnten wieder aus Thüringen verschwinden.

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Deshalb schlägt der Naturschutzbund Thüringen (NABU) Alarm. Denn die Zerstörung der Biberburg in Rauda im Saale-Holzland-Kreis war leider nicht der einzige Vorfall in letzter Zeit. Auch in Bibra am Reinstädter Bach, in Porstendorf an der Lache, im Landkreis Saalfeld Rudolstadt, im Wartburgkreis bei Etzelbach und im Landkreis Hildburghausen wurden weitere Biberbauwerke zerstört oder schwer demoliert.

Das Demolieren von Biberburgen ist illegal

Die Untere Naturschutzbehörde und die Polizei Thüringens werden mit Meldungen von besorgten Bürgern und Umweltorganisationen geradezu überschüttet. Doch was viele dabei nicht wissen: „Die Zerstörung von Biberburgen oder Biberdämmen ist kein Kavaliersdelikt, sondern strafbar. Ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro kann verhängt werden“, sagt Marcus Orlamünder vom NABU Thüringen. Das liegt laut ihm daran, dass der Biber und seine Bauwerke nach europäischem Recht und dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt ist.


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Trotz dieser strengen Rechtslage sei es oft schwierig, die Täter zu ermitteln. Nur in seltenen Fällen könne man das Geschehen nachvollziehen, etwa wenn Fahrzeugspuren direkt zum Tatort führen. Deshalb: „Wer Hinweise auf illegale Zerstörungen von Biberbauwerken hat, sollte diese umgehend der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde melden, damit diese Vergehen nachverfolgt und geahndet werden können“ so Orlamünder. Denn Burgen und Dämme sind für den Biber und das Überleben seiner Familie existenziell wichtig.