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Thüringen: Sieben Menschen verlieren bei Horror-Unfall ihr Leben – diese Strafe droht dem mutmaßlichen Todesfahrer

Rund ein halbes Jahr nach dem Horror-Unfall in Thüringen, bei dem sieben Menschen ihr Leben verloren haben, ist das Unfallgutachten da.

Horror-Crash in Thüringen! Sieben Menschen haben ihr Leben verloren.
© Silvio Dietzel

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Die Szenen, die sich am 1. April 2023 auf der B247 in Bad Langensalza zugetragen haben, werden die Menschen in Thüringen so schnell nicht vergessen.

Geschweige denn die Angehörigen der sieben Menschen, die bei dem Horror-Unfall ihr Leben gelassen haben. Jetzt ist das Unfallgutachten da – und das Strafmaß für den vermeintlichen Unfallfahrer zeichnet sich deutlicher und deutlicher ab.

Horror-Unfall hält Thüringen weiterhin in Atem

Auch rund ein halbes Jahr später ist kaum in Worte zu fassen, welch schrecklichen Momente sich am besagten 1. April auf Thüringens Straßen ereignet haben. Ein BMW krachte frontal in einen Mercedes der dahinter fahrende VW konnte nicht mehr bremsen und donnerte in den VW. Beide Fahrzeuge gingen sofort in Flammen auf. Im Mercedes saßen fünf junge Menschen im Alter von 19 Jahren – keiner überlebte. Der 60-jährige Mann im VW musste ebenfalls sein Leben lassen. Auch ein 44-jähriger Beifahrer im BMW starb bei dem Unfall (wir berichteten).

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Wie die polizeilichen Ermittlungen ergaben, war der mutmaßliche Unfallverursacher betrunken und zudem mit einem Auto unterwegs, das ihm gar nicht gehörte. Der damals 34-Jährige hatte zudem keine Fahrerlaubnis (>>HIER<< mehr Infos dazu). Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen beauftragte einen Gutachter. Am Mittwoch, 6. September, kam dann das Ergebnis. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, habe der Sachverständige im Ergebnis ein schuldhaftes Verhalten des Beschuldigten festgestellt.


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Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen geht deshalb derzeit weiterhin von einer fahrlässigen Tötung aus. Es sei aber noch nicht klar, wann möglicherweise Anklage gegen den mutmaßlichen Todesfahrer erhoben werden könnte. Die Akte mit den Gutachten müsse zunächst an die Verteidigung gehen. Bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung drohen dem Beschuldigten eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren. (mit dpa)