Der Freistaat Thüringen fordert eine ländergerechte Verteilung von MDR-Ressourcen. Die Ressourcen vom Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) sollen gleichmäßiger auf die drei beteiligten Länder verteilt werden.
Sogar eine Kündigung des Staatsvertrags wurde ins Spiel gebracht.
MDR-Ressourcen sollen gleichmäßiger verteilt werden
Thüringen will mittelfristig erreichen, dass der Mitteldeutsche Rundfunk seine Ressourcen gleichmäßiger auf Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verteilt. Nach dem geplanten neuen MDR-Staatsvertrag habe die Intendantin der Rundfunkanstalt „im Rahmen des Möglichen darauf hinzuwirken, dass den Ländern ihre Anteile an den Einnahmen des MDR mittelfristig zu Gute kommen“, heißt es in dem Vertragswerk.
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Der Freistaat sehe sich seit Jahren schon benachteiligt bei der Verteilung von MDR-Ressourcen – etwa bei Produktionen und Personal. In einer Protokollnotiz zur Neufassung des Staatsvertrages, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, bringt Thüringen als letztes Mittel auch eine Kündigung des Vertrages ins Spiel.
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Thüringer Regierung droht mit Kündigung des Staatsvertrags
In der Protokollnotiz heißt es, dass die Thüringer Landesregierung den vereinbarten Bericht bewerten will, sobald er vorliegt. „In möglicher Folge behält sich deshalb die Thüringer Landesregierung eine Kündigung des Staatsvertrages vor“, steht in der Notiz.
Dem Rundfunkrat und dem Verwaltungsrat soll nun sechs Monate nach Inkrafttreten des neuen Vertrages dazu erstmals ein Bericht vorgelegt werden. Anschließend sollen die getroffenen Maßnahmen alle drei Jahre berichtet werden.
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Das ist der MDR:
- Mitteldeutscher Rundfunkt, Mitglied der ARD
- Landesrundfunkanstalt für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
- Anstalt des öffentlichen Rechts
- Hörfunk, Fernsehen und Telemedien
- Hauptsitz ist in Leipzig (Sachsen)
- Landesfunkhäuser in Dresden, Magdeburg und Erfurt für regionale Programme
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Der neue MDR-Staatsvertrag wurde bereits von den drei beteiligten Landesregierungen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen unterzeichnet. Er muss aber auch noch von den Parlamenten der Länder beschlossen werden, bevor er in Kraft treten kann. In dem Staatsvertrag ist nicht geregelt, wie hoch der Rundfunkbeitrag in Deutschland ist – das steht in einem anderen Vertrag (Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag). (fno/dpa)