Tonna.
Skandal in einer JVA in Thüringen!
Von Oktober 2019 bis April 2020 saß der Rechtsextremist Felix R. in der JVA in Tonna (Thüringen). Nun offenbart ein Bericht des MDR unglaubliche Details aus der Haftzeit – und wirft dabei kein gutes Licht auf die Sicherheitsvorkehrungen in der JVA.
Thüringen: Neonazi telefonierte in JVA mit illegalen Handys
Während seiner rund siebenmonatigen Untersuchungshaft soll Felix R. mindestens drei illegal beschaffte Handys und sogar einen USB-Stick besessen haben.
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Mobiltelefone sind in U-Haft normalerweise strengstens verboten. Die Behörden befürchten, dass Beteiligte vor einem Gerichtsverfahren auf diese Art Zeugenaussagen absprechen oder andere Zeugen einschüchtern könnten. Und genau das soll im Fall von Felix R. in „bemerkenswertem Umfang“ stattgefunden haben, so die Staatsanwaltschaft. Die Justiz spricht hierbei von „Verdunklung“.
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Dass Felix R. in der JVA mithilfe geschmuggelter Handys mit seinen Neonazi-Kollegen aus der Hooligan-Gruppe „Jungsturm“ kommunizierte, war der Justiz bereits bekannt, als R. im Juli 2020 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt wurde. Doch damals rechnete mann nur mit einem einzigen illegal eingeschleusten Handy. Das Ausmaß der Sicherheitspanne war noch unbekannt.
Zweifel am Sicherheitskonzept der JVA
Wie der MDR berichtet, seien die Behörden rein zufällig auf das illegale Handy von Felix R. aufmerksam geworden, als sie Telefone anderer „Jungsturm“-Mitglieder überwachten.
Von mindestens drei Mobiltelefonen seien während der Haftzeit Einwirkungen und Einschüchterungen von Zeugen koordiniert worden, heißt es in einem Schreiben an die JVA. Zudem bestehe auch noch der Verdacht, dass Felix R. diese Themen auch bei offiziell genehmigten Telefonaten und Besuchen besprochen habe. Das werfe erhebliche Zweifel an der Effektivität des JVA-Sicherheitskonzepts auf.
Ein Sprecher des Justizministeriums teilte dem MDR mit, dass das Einschmuggeln von Handys in eine JVA oder entsprechende Versuche keine Seltenheit seien. Da jedoch die Bediensteten mit speziellen Suchgeräten zum Aufspüren versteckter Mobiltelefone ausgestattet seien, gebe es „keinen Anlass zu weiteren Maßnahmen“.
Felix R. noch mehr als zweieinhalb Jahre in Haft
Drei der „Jungsturm“-Mitglieder, mit denen Felix R. während seiner Haft telefonierte, müssen sich zurzeit vor dem Landgericht Gera verantworten. Die Vorwürfe: Bildung einer kriminellen Vereinigung, Raub und gefährliche Körperverletzung.
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Die ursprüngliche Freiheitsstrafe für Felix R. wurde im November vom Landgericht Gera um sechs Monate verkützt auf zwei Jahre und zehn Monate. (at)