Bürgergeld-Empfängerin Bärbel muss wieder Leistungen vom Amt in Erwägung ziehen. Der Grund: eine fristlose Kündigung.
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Im Jahr 2023 löst das Bürgergeld Hartz 4 ab. Die Ampel-Koalition beschloss diese Reform der Grundsicherung. Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene wird von 449 auf 502 Euro angehoben. Zudem gibt es ein höheres Schonvermögen, mehr Möglichkeiten des Hinzuverdienstes und weniger Sanktionen. Ein Schwerpunkt in den Jobcentern soll auf die Aus- und Weiterbildungen der Langzeitarbeitslosen gelegt werden.