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Sky macht Kunden das Leben schwer – jetzt muss der Pay-TV-Riese handeln

Ärger für Pay-TV-Riese Sky: Der Anbieter hat seinen Kunden das Leben unnötig schwer gemacht und bekommt dafür nun die Quittung.

© IMAGO/Sven Simon

Premiere, Arena, Sky: Die turbulente Geschichte des Pay-TV-Anbieters

Der Pay-TV-Anbieter Sky begeistert seine Zuschauer mit Live-Übertragungen zahlreicher Sport-Events. Wir zeigen dir die irre Geschichte des Anbieters.

Abo abschließen? Aber gern! Doch wenn es ums Kündigen geht, werden Kunden nur zu gerne Steine in den Weg gelegt. Auch Sky hat sich damit nun Ärger eingehandelt.

Ein Gericht bestätigt: Sky hat bei der Platzierung seines Kündigungs-Buttons gegen das Gesetz verstoßen. Deshalb muss der Pay-TV-Anbieter jetzt Änderungen vornehmen. Und bald noch einmal.

Sky: Ärger wegen Kündigungs-Button

„Willst du wirklich kündigen?“ – „Wirklich wirklich?“ – „Aber schau mal, was du verpasst…“ Jeder, der schon einmal versucht hat, online ein Abonnement zu kündigen, kennt das Spielchen: Anbieter machen einem das Leben schwer, verstecken die Kündigungs-Option möglichst gut und schicken einen online auf eine Reise durch Gegen-Argumente und Bestätigungen. Sky ist da keine Ausnahme.

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Das war der Verbraucherzentrale NRW ein Dorn im Auge. Der Vorwurf: Der Bezahlfernsehen-Anbieter hat seinen Kündigungs-Button so gut versteckt, dass das gegen geltendes Recht verstößt. Nun gab es ein Urteil.

„Unternehmen, die ihre Vertragsabschlüsse online anbieten, müssen ihren Kund:innen eine einfache, gut sichtbare Möglichkeit zur Online-Kündigung bieten“, erklärt die Verbraucherzentrale. Sky dagegen versteckte den entsprechenden Button hinter der Schaltfläche „Weitere Links einblenden“. Und selbst wer den findet, muss sich erst durch insgesamt 58 Links scrollen, um den winzigen, grauen Button mit der Aufschrift „Kündigen“ zu finden. Das Oberlandesgericht München bestätigt nun: So geht es nicht!


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„Das Urteil ist ein wichtiger Sieg für Verbraucher:innen, denn es setzt ein klares Signal: Unternehmen müssen gesetzliche Vorgaben zur Kündigung ernst nehmen. Wer unnötige Hürden aufbaut, handelt rechtswidrig“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Vor Sky erreichte die VZ auch gegen NetCologne, 1&1 und die Schufa entsprechende Urteile. Seit 2022 ist der Online-Kündigungsbutton gesetzlich vorgeschrieben. 2026 folgt der nächste Schritt: Auch ein Widerrufsbutton wird Pflicht.