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Cannabis im Koalitionsvertrag – Ein Punkt sticht sofort ins Auge

Die Teil-Legalisierung von Cannabis bleibt vorerst bestehen – im neuen Koalitionsvertrag ist jedoch eine Evaluierung im Herbst geplant.

© IMAGO / Christine Roth

Das neue Cannabisgesetz: das musst du wissen

Das ist das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis beschlossen.

Die zukünftige Schwarz-Rot-Koalition hat den neuen Koalitionsvertrag auf den Tisch gelegt. Auch das Thema Cannabis taucht in dem Papier auf. Lange war unklar, ob die Teil-Legalisierung durch die Union womöglich wieder abgeschafft wird. Jetzt steht fest: Sie bleibt vorerst bestehen – im Herbst soll jedoch eine Evaluierung folgen.

++ Dazu wichtig: Cannabis soll wieder verboten werden – Kiffer: „Kriegserklärung des Staates“ ++

Cannabis: Gesetz bleibt vorerst

Die von der Ampel-Koalition eingeführte Teil-Legalisierung von Cannabis bleibt vorerst in Kraft. Union und SPD einigten sich im am Mittwoch (9. April) veröffentlichten Koalitionsvertrag darauf, dass im Herbst „eine ergebnisoffene Evaluierung“ des Gesetzes stattfinden soll. CDU und CSU hatten zuvor in ihren Wahlprogrammen angekündigt, die Legalisierung wieder rückgängig machen zu wollen.

Mit der Evaluierung sollen die Auswirkungen der Teil-Legalisierung wissenschaftlich untersucht werden. Ziel ist es, belastbare Daten zu erheben, um auf dieser Grundlage über mögliche Änderungen am Cannabis-Gesetz zu entscheiden – insbesondere mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz.

Zuvor hatte die CSU eine Rücknahme des Gesetzes gefordert. „Wir wollen den Fehler der Ampel rückgängig machen und Cannabis wieder verbieten“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann der „Augsburger Allgemeinen“ wenige Tage vor Abschluss der Verhandlungen.

„Guter Tag für Millionen Konsumenten“

Befürworter der Teil-Legalisierung sehen in der Beibehaltung einen wichtigen Erfolg. „Heute ist ein guter Tag für Millionen deutscher Cannabiskonsumenten, die nicht mehr befürchten müssen, bald erneut strafrechtlich verfolgt zu werden“, sagte Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbands, in einer Pressemitteilung.


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Das Gesetz zur Teil-Legalisierung war am 1. April 2024 in Kraft getreten. Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind seither erlaubt – allerdings mit Einschränkungen. Der Konsum im öffentlichen Raum ist grundsätzlich erlaubt, jedoch untersagt in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen sowie an Orten wie Schulen, Kitas und Sportstätten. (mit AFP)