Zur Bundestagswahl finden viele TV-Debatten statt. Mit denen sollen sich die Wähler ein besseres Bild machen, wen sie wählen würden. Zur ARD-„Wahlarena“ sollen nun die Spitzenkandidaten von SPD, Grünen, AfD und CDU zusammenkommen. Auch BSW-Chefin Sahra Wagenknecht wäre gerne dabei. Doch ihr bleibt der Zutritt verwehrt.
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Keine Teilnahme an „Wahlarena“ für Wagenknecht
Am Montag (17. Februar) kommen Kanzler Olaf Scholz (SPD) und die drei Herausforderer Friedrich Merz (CDU), Alice Weidel (AfD) und Robert Habeck (Grüne) für die ARD-„Wahlarena“ zusammen. Schon am Tag zuvor stellten sie sich beim RTL-„Quadrell“ wichtigen Fragen. Nun haben während der Sendung aber die Zuschauer die Möglichkeit, ihre Fragen live an die Kandidaten zu richten.
Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) als verantwortlicher Sender lud dafür nur Parteien ein, die konstant bei zehn Prozent oder mehr Zustimmung in den Umfragen liegen. Sehr zum Unmut von BSW-Chefin Sahra Wagenknecht. Sie wollte ebenso an dem Format teilnehmen und dafür vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Verfassungsbeschwerde scheitert
Jetzt wird aber klar: Die ARD muss die BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht nicht in ihre Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ einladen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm eine Verfassungsbeschwerde des BSW laut Mitteilung nicht zur Entscheidung an. Die Partei zeige nicht auf, wie sie in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt werde, hieß es.
Das BSW wehrte sich zunächst vor den nordrhein-westfälischen Gerichten dagegen, dass seine Spitzenkandidatin nicht eingeladen wurde, hatte dort aber keinen Erfolg. Nun scheiterte es auch vor dem Bundesverfassungsgericht.
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Die ARD-„Wahlarena“ läuft damit also ohne Wagenknecht. Interessierte können aber dennoch um 21.15 Uhr einschalten. Die Sendung kann über TV-Empfang oder Livestream verfolgt werden. „Tagesthemen“-Moderatorin Jessy Wellmer und „Hart aber fair“-Moderator Louis Klamroth leiten durch die Veranstaltung. (Mit AFP.)