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Mindestlohn: IHNEN winkt 2025 mehr Geld

Das neue Jahr bringt hat für einige Arbeitnehmer eine Freude parat, denn in spezifischen Branchen steigt der Mindestlohn.

In einigen Branchen steigt im Jahr 2025 der Mindestlohn. (Symbolbild)
© IMAGO/Sven Simon

Scholz gegen Merz: So unwürdig streiten die Kanzlerkandidaten

Olaf Scholz nennt Merz im Heut-Journal Fritze, zuvor nennt der CDU-Chef Scholz peinlich und eine Blamage. Trotz Respektbekundungen bei Joko und Klaas werden die Auseinandersetzungen im Wahlkampf immer unwürdiger.

Die ersten Monate des Jahres 2025 stehen ganz im Zeichen des politischen Wahlkampfes. Am 23. Februar schreiten die Wähler an die Urne, um den neuen Bundestag zu bestimmen. Der politische Kurs des Landes steht daher am Scheideweg. Doch unabhängig von dieser Entscheidung gibt es bereits gesetzliche Änderungen, die in Kraft treten werden. Auch der Mindestlohn wird in einigen Sektoren steigen.

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Der Mindestlohn ist in Deutschland das festgelegte Arbeitsentgelt, welches der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer als Mindestpreis für seine geleistete Arbeit zahlen muss. Er ist somit die unterste Lohngrenze. Bei seiner Einführung im Jahr 2015 lag der Mindestlohn noch bei 8,50 Euro brutto pro Stunde. Über mehrere Stufen stieg er zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro.

Mindestlohn: Spezifische Branchen heben unterste Lohngrenze an

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn, der branchenübergreifend und flächendeckend gilt, existieren auch branchenspezifische Mindestlöhnen, die tendenziell höher ausfallen. Dieser wird in Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt. Gezahlt wird diese Form des Mindestlohns beispielsweise im Elektrohandwerk, in der Pflegebranche oder an Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen.


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Das Jahr 2025 hält für einige von ihnen eine Gehaltserhöhung parat. Betroffen ist unter anderem der branchenspezifische Mindestlohn im Bereich der Altenpflege. Er liegt für Pflegehilfskräfte seit dem 01. Mai 2024 bei 15,50 Euro und wird zum 01. Juli 2025 auf 16,10 Euro angehoben (plus 3,87 Prozent). Qualifizierte Pflegehilfskräfte, die eine einjährige Ausbildung absolviert haben, erhalten 17,35 Euro (plus 5,15 Prozent). Für Pflegefachkräfte steigt der Mindestlohn um 5,12 Prozent auf 20,50 Euro.

Eine Erhöhung winkt auch den Arbeitnehmern im Dachdeckerhandwerk. Der Mindestlohn für Gesellen liegt bis dato bei 15,60. Ab dem 01. Januar steigt er auf 16 Euro pro Stunde. Ungelernte Arbeitnehmer erhalten 14,35 anstatt 13,90 Euro. Im Elektrohandwerk steigt der Betrag für alle Beschäftigten auf 14,41 Euro pro Stunde (plus 3,3 Prozent).

Auch sie dürfen sich über mehr Geld freuen

Weitere Berufsgruppen, die sich über einen steigenden Mindestlohn freuen dürfen, sind:

  • Innen- und Unterhaltsreinigung auf 14,35 Euro ab dem 1. Januar 2025
  • Glas- und Fassadenreinigung auf 17,65 Euro ab dem 1. Januar 2025
  • Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen Entgeltgruppe II auf 22,39 Euro ab 1. Januar 2025
  • Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen Entgeltgruppe III auf 20,54 Euro ab 1. Januar 2025
  • Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen Entgeltgruppe IV auf 16,51 Euro ab 1. Januar 2025
  • Pädagogische Mitarbeiter auf 19,37 Euro ab 1. Januar 2025
  • Pädagogische Mitarbeiter mit Bachelorabschluss auf 19,96 Euro ab 1. Januar 2025