Seit dem 27. Dezember steht fest, dass am 23. Februar neu gewählt wird. An jenem Freitag löste Bundespräsident Steinmeier den Bundestag auf, bis auf Weiteres wird die rot-grüne Minderheitsregierung geschäftsführend im Amt bleiben. In den Sonntagsfragen zeichnet sich ab, dass die Union den kommenden Kanzler stellen könnte. Zweitstärkste Kraft könnte die AfD werden. Geht es nach den Grünen, dürfte dies aber gar nicht möglich sein. Spitzenpolitikerin Katrin Göring-Eckardt pocht auf ein Verbotsverfahren.
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Grund für diese Forderung ist das Bekanntwerden eines Treffens von AfD-Politikern und rechten Aktivisten in der Schweiz. Unter anderem ging es um das Thema „Remigration“. Das Treffen fand Mitte Dezember statt. Das Mediennetzwerk „Correctiv“ berichtete, nachdem sich einer ihrer Reporter eingeschleust hatte, dass unter anderem die brandenburgische AfD-Politikerin Lena Kotré und der AfD-Bundestagsabgeordnete Roger Beckamp teilnahmen.
AfD will „Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen“
Zugegen waren außerdem Mitglieder der in Deutschland verbotenen „Blood & Honour“-Bewegung und der rechtsextremen Schweizer Gruppe „Junge Tat“. Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt fordert jetzt drastische Konsequenzen: „Gemeinsam mit Neonazis wird offen aggressiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik agiert“, so die Vizepräsidentin des Bundestags gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
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Mit Blick auf das Geheimtreffen von AfD-Politikern mit Rechtsextremen in Potsdam, welches ebenfalls „Correctiv“ aufdeckte, sagte Göring-Eckardt, dass der Vorgang in der Schweiz erneut zeige, welche Bedrohung von der AfD ausgehe. „Auch im Zusammenspiel mit dem russischen Regime und dem deutschlandfeindlichen Oligarchen Elon Musk zeigt sich das planvoll verfolgte politische Ziel der AfD, das Funktionieren dieser Ordnung zu beeinträchtigen.“
Aus Sicht der 58-Jährigen liegen daher genug Anhaltspunkte vor, um die AfD als mutmaßlich verfassungswidrig anzusehen. „Um dem vom Grundgesetz vorgesehenen Schutz der Verfassung angemessen Rechnung zu tragen, sollte ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD eingeleitet werden“, so ihre Forderung.
Ein etwaiges Parteiverbot könnte von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. (mit dpa)