Am Donnerstag gab es eine riesige Aufregung in der rechten Filterblase im Netz. Nach einem Bericht des einschlägigen Portals „Nius“ über eine Hausdurchsuchung in Unterfranken, geriet Kanzlerkandidat Robert Habeck und die bayerische Justiz ins Kreuzfeuer der Kritik.
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Die Berichterstattung legte nahe, dass die Polizei bei einem 64-jährigen Mann vor der Tür stand, mitsamt Durchsuchungsbefehl, weil dieser ein Habeck-feindliches Bild auf „X“ gepostet hatte. Eine totale Überreaktion des Staates?
Vizekanzler Habeck: Stand wegen ihm die Polizei vor der Tür?
Was stimmt: Im Frühjahr 2024 hatte der Franke tatsächlich ein Foto Habecks geteilt, auf dem angelehnt an eine Werbung des Haarshampoo-Herstellers „Schwarzkopf Professionell“ zu lesen stand: „Schwachkopf Professional“. Ebenfalls richtig ist, dass Vizekanzler Robert Habeck sich diese Beleidigung nicht gefallen ließ und einen Strafantrag stellte. Korrekt ist darüber hinaus auch, dass es durch die Kripo Schweinfurt eine Durchsuchung in der Wohnung des Mannes gab und sein Tablet sichergestellt wurde. Diese Polizeiaktion wurde aber nicht, wie einige schon verschwörerisch raunten, von Habeck veranlasst.
Ein wichtiger Aspekt der ganzen Geschichte kam zudem erst am Freitag heraus. In einer Pressemitteilung teilt die Staatsanwaltschaft Bamberg mit, dass es nicht nur um das diffamierende Habeck-Bild ging. So wird dem Mann auch vorgeworfen, ebenfalls im Frühjahr diesen Jahres, ein antisemitisches Bild gepostet zu haben.
Weitere Aspekte kommen erst jetzt ans Licht
Auf dem Bild sei „ein SS- oder SA-Mann mit dem Plakat und der Aufschrift ‚Deutsche kauft nicht bei Juden'“ zu sehen gewesen. Dazu der Zusatztext: „Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!“ Der Beitrag erschien im Kontext von Boykott-Aufrufen gegen Müllermilch aufgrund der Nähe von Inhaber Theo Müller zu AfD-Chefin Alice Weidel. Durch diesen Vergleich mit der Judenverfolgung im NS-Staat bestehe „der Anfangsverdacht einer Volksverhetzung“, so die Staatsanwaltschaft.
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Die Wohnungsdurchsuchung erfolgte, laut Staatsanwaltschaft, „im Zusammenhang mit einem bundesweiten Aktionstag gegen antisemitische Hasskriminalität im Internet“. Mit anderen Worten: Es ging bei der umstrittenen Polizeiaktion offenbar eben nicht primär um das Hetzbild gegen Habeck, sondern um den mutmaßlich antisemitischen Beitrag des Mannes, denn dieser Kontext wird in der Pressemitteilung hervorgehoben.
Ob die Kripo-Maßnahme gegen den Internet-Pöbler angemessen erscheint, steht auf einem anderen Blatt. Auch die Pressekommunikation der Staatsanwaltschaft in diesem Fall wirft Fragen auf. Völlig konstruiert ist aber von rechten Kreisen der Vorwurf, Habeck würde Kritiker einschüchtern lassen und habe Verfügungsgewalt über Justiz und Polizei in Bayern.