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Neue Regeln beim Cannabis: Autofahrer müssen jetzt vorsichtig sein

Für Cannabis kommen neue Regelungen zum Straßenverkehr. Schon bald gelten andere Toleranz-Limits und Sanktionen bei Verstößen.

Beim Autofahren gelten neue Cannabis-Regeln.
© IMAGO / Panama Pictures

Das neue Cannabisgesetz: das musst du wissen

Das ist das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis beschlossen.

Im April trat das neue Cannabis-Gesetz in Kraft. Damit ist der Konsum und Anbau in geregeltem Maß legal. Jetzt folgen auch Regelungen zum Straßenverkehr. Schon bald gelten neue Toleranz-Limits und Sanktionen bei Verstößen.

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Cannabis: Neue Regeln beim Autofahren

Für Autofahrer gelten von diesem Donnerstag (22. August) an neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer. Das von Bundestag und Bundesrat besiegelte Gesetz wurde am Mittwoch verkündet und tritt am Tag danach in Kraft. Für den berauschenden Wirkstoff THC wird damit ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festgelegt – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Für Fahranfänger und Mischkonsum mit Alkohol kommen strengere Regeln. 

Trotz Anhebung müssen Autofahrer aber aufpassen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) oder mehr fährt, riskiert demnach künftig in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1.000 Euro Buße.

Wie bei Alkohol kommt in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren ein Cannabis-Verbot. Damit gilt die Grenze von 3,5 Nanogramm also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße.

Striktere Linie fällt weg

Nachdem Kiffen und privater Cannabis-Anbau für Volljährige seit 1. April mit vielen Vorgaben legal sind, folgen nun begleitende Verkehrsregelungen. Bisher galt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von THC Folgen drohen. Dafür hatte sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1 Nanogramm etabliert.


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Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten aber schon 2022 für eine „angemessene“ Heraufsetzung aus. Denn dies sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse. Unter anderem von Polizeivertretern kam aber auch Kritik an den Neuregelungen. (mit dpa)