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Novum im Bundestag! Erste Abgeordnete lässt Geschlecht ändern

Am 1. November tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Mit Tessa Ganserer hat die erste Abgeordnete ihre Geschlechtsänderung beantragt.

Tessa Ganserer ist die erste Abgeordnete im Bundestag, die ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wird.
© IMAGO/Panama Pictures

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Am 1. August sind einige neue gesetzliche Regelungen in Kraft getreten, eine von ihnen betrifft die in Deutschland lebenden Transpersonen. So begann auch die Anmeldephase für das Selbstbestimmungsgesetz, dank welchem sie ihren Geschlechtseintrag und ihren Namen beim Standesamt ändern lassen können. Jetzt geht ein erstes Mitglied im Bundestag diesen Schritt.

+++ Mehr dazu: BAföG, Ausbildung, Geschlechtsänderung: DAS ändert sich im August +++

Tessa Ganserer von den Grünen ist seit 2021 Abgeordnete im Deutschen Bundestag. Sie sitzt im Umweltausschuss und ist Obfrau im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung. Als erste transgeschlechtliche Bundestagsabgeordnete hat sie jetzt ihre Geschlechts- und Namensänderung beantragt.

Grünen-Politikerin ist erste transgeschlechtliche Abgeordnete im Bundestag

Es sei „politisch wie auch höchst persönlich ein ganz besonderer Freudentag“, so Ganserer gegenüber der Passauer Neuen Presse. Im Januar 2019 machte sie publik, dass sie in Zukunft als Frau leben wolle. Rechtlich war es bis dato aber noch nicht möglich, dass sie unter ihrem selbstgewählten Namen Tessa politisch tätig wurde.

Als Ganserer 2021 für den Bundestag antrat, wurde sie auf dem Wahlzettel unter ihrem Geburtsnamen Markus Ganserer aufgeführt. Der Name Tessa stand jedoch eingeklammert auf dem Wahlzettel. Sie zog als erste transgeschlechtliche Person in den Bundestag ein.


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Das Selbstbestimmungsgesetz tritt am 1. November in Kraft, Geschlechts- und Namensänderungen müssen jedoch drei Monate vorher angemeldet werden. Ganserer habe bereits um 8 Uhr morgens ihre Anmeldung abgegeben, sagte sie der Zeitung. Dank der Gesetzesänderung können Geschlecht und Name ohne ärztliche Bescheinigung oder richterliche Beschlüsse geändert werden. Die Abgabe einer Erklärung genügt.

Das Selbstbestimmungsgesetz wurde vom Bundestag im April beschlossen und ersetzte das Transsexuellengesetz. Die Freien Wähler kritisieren das Gesetz aufs Schärfste. Es sei „irrsinnig und frauenfeindlich“. Durch den Beschluss würden „keine Transpersonen geschützt, sondern die Rechte der Frauen und Mädchen pulverisiert werden“.