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EM: Gaga-Strafe für Spanien? Darum könnte die Bezirksregierung klagen

Die spanische Nationalmannschaft hat sich erfolgreich für das EM-Viertelfinale qualifiziert. Doch vor dem Spiel gegen Deutschland droht Ärger.

Dem spanischen Fußballverband droht bei der EM eine justizielle Strafe.
u00a9 IMAGO/BSR Agency

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Der spanischen Nationalmannschaft reichte im Spiel gegen Georgien eine gute Halbzeit, um sich für das EM-Viertelfinale zu qualifizieren. Am Ende setzte sich „La Roja“ souverän mit 4:1 durch und trifft jetzt auf Deutschland (5. Juli). Doch der Einzug in die nächste Runde könnte ein justizielles Nachspiel haben.

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Konkret geht es um Spaniens Ausnahmetalent Lamine Yamal. Der 16-Jährige hat längst einen Stammplatz im Nationalteam inne und stand auch gegen Georgien von Beginn an auf dem Platz. Aus sportlicher Sicht ein unumgänglicher Schritt, der vor der Bezirksregierung Köln jetzt aber für Ärger sorgen könnte.

EM: Nationalteam verstößt gegen das Jugendschutzgesetz

Auslöser ist nicht etwa ein vorsätzliches Fehlverhalten oder ein Skandal auf der Tribüne, sondern das Alter von Yamal. Laut deutschem Jugendschutzgesetz, welches für Menschen bis 18 Jahre gilt, dürfen Jugendliche maximal bis 23 Uhr arbeiten. Weil das Spiel gegen Georgien (30. Juni) allerdings erst um 21 Uhr angepfiffen wurde, könnte ihm die Zeit zum Verhängnis werden.


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Das Spiel wurde zwar bereits um 22.51 Uhr abgepfiffen, allerdings könnte er zur Unzeit noch auf dem Platz im Kölner RheinEnergieStadion gestanden haben und somit im beruflichen Einsatz gewesen sein. Ein Dorn im Auge der örtlichen Bezirksregierung. „Ob Verstöße gegen die Regelungen geahndet werden, entscheidet die jeweils zuständige Behörde im eigenen Ermessen“, teilte die Bezirksregierung dem SID mit.

Bis dato sei es bei einer EM oder WM „noch nicht zu entsprechenden Verstößen gekommen“, weswegen die Entscheidung über eine juristische Bestrafung noch nicht final sei. Im schlimmsten Fall droht dem spanischen Verband eine Geldstrafe.

Laut Bußgeldrahmen dürfte eine solche maximal 30.000 Euro betragen. Bereits in den Gruppenspielen gegen Albanien und Italien wurde aus besagtem Grund gegen geltendes Recht verstoßen. Angesichts der EM-Einnahmen in Millionenhöhe dürfte eine Verurteilung jedoch verkraftbar sein.