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Rewe, Kaufland und Co.: Kunden machen immer wieder diesen Fehler – dabei ist es eine Straftat

Hungrig oder durstig bei Rewe, Kaufland und Co. einkaufen zu gehen, kann fatal sein. Diese eine Sache im Laden zu machen, ist aber schlimmer.

© IMAGO/Arnulf Hettrich

Rewe: Die Erfolgsgeschichte der Supermarktkette

Die Rewe Group mit Sitz in Köln ist eine der größten Handelskonzerne Deutschlands. Zu ihr zählen nicht nur die Supermarktkette Rewe. Dazu gehört auch Penny, Toom, Billa in Österreich, DER Touristik Deutschland und Lekkerland.

Hungrig oder durstig einkaufen zu gehen, ist ziemlich fatal. Gerade bei den vielen Leckereien in den Regalen von Rewe, Kaufland und Co. kann einem da noch einmal mehr der Magen knurren. Der Weg zur Kasse erscheint da oftmals vielen einige Kilometer lang zu sein.

Doch was machen Kunden, wenn der Hunger oder Durst doch siegt? Kann man einfach so eine unbezahlte Ware von Rewe, Kaufland und Co. bereits vor dem Kauf öffnen? Oder begeht man damit sogar eine Straftat? Fragen, auf die es Antworten gibt!

Rewe: Produkte im Laden verzehren?

Sicherlich hat jeder Kunde von Rewe, Kaufland und Co. mal für sich oder seine Kinder vor dem Bezahlen ein Produkt geöffnet – sei es etwas zu trinken oder der Keks aus der Packung. Doch eigentlich ist das illegal! Rechtlich gesehen ist das in Deutschland nämlich nicht gestattet und kann als Diebstahl gewertet werden. Vor dem Kauf der Ware gehört diese dem Supermarkt.

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Denn erst nach dem Bezahlen geht die Ware als Eigentum an den Kunden über. Jedoch gibt es auch einige kulante Ausnahmen in der Praxis. Supermärkte wie Rewe, Kaufland und Co. können das Öffnen und Konsumieren von Produkten tolerieren, wenn eine Voraussetzung gilt: Die Verpackung muss später auf das Kassenband gelegt und bezahlt werden. Um sicherzugehen, rät „Anwalt-Suchservice“, vorher zu fragen oder erst nach dem Bezahlen zu verzehren.

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Hausrecht liegt bei Supermärkten

„In der Praxis tolerieren viele Supermärkte das Probieren von Obst, Gemüse und Getränken. Oft gibt es keine Anzeige, solange die Ware später bezahlt wird und das Verhalten nicht regelmäßig vorkommt“, erklärt das Ratgeber-Portal. Auch gebe es Ausnahmen bei Menschen, die unterzuckert sind und umzukippen drohen.


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Ansonsten liegt die Entscheidung aber allein bei den Supermärkten von Rewe, Kaufland und Co., da diese das Hausrecht haben. Gibt es keine klaren Anzeichen dafür, dass der Laden das Probieren von Produkten toleriert, sollten Kunden entweder immer fragen, oder es einfach sein lassen.