Ob Spanien, Italien oder die Türkei – die Urlaubsplanungen der Deutschen für den Sommer 2025 sind bereits in vollem Gange. Dabei begeben sich viele auf die Suche nach dem besten Schnäppchen – das Vergleichen von Flügen und Hotels ist längst zur Gewohnheit geworden, bevor der lang ersehnte Urlaub endlich Wirklichkeit wird.
Doch noch bevor die Urlauber in Vorfreude auf ihre Reise schwelgen, sprechen Experten nun eine ernste Warnung aus. Touristen sollten beim Buchen besonders wachsam sein.
Urlaub: Experten warnen vor „zusätzliche Gebühren“
Ob Frühbucher oder Last Minute, Wochenende oder unter der Woche – die Flut an Tipps und Tricks im Netz zu den besten Buchungszeiten scheint endlos. Doch kaum hat man sich für einen Flug entschieden, taucht die nächste große Frage auf: Wo soll man im Urlaub übernachten? Hotel oder Airbnb? Oder doch etwas anderes? Für viele führt der Weg über Plattformen wie Booking.com, doch hier schlägt die Verbraucherzentrale Alarm. Ihre Kritik ist deutlich: Das Buchungsverfahren mag zwar einfach sein, doch hinter den Kulissen lauern Fallstricke, die nicht jeder sofort erkennt.
Vor allem die undurchsichtige Preisgestaltung sorgt für Ärger. Wenn bei der Hotelbuchung der Hinweis „Es können zusätzliche Gebühren anfallen“ unter dem Preis steht, sollten bei den Touristen alle Alarmglocken läuten. Die Verbraucherzentrale erhebt nun schwere Vorwürfe und hat sogar rechtliche Schritte eingeleitet.
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Booking.com reagierte auf die Anschuldigungen und erklärte gegenüber „Bild“: Eine transparente Darstellung des Gesamtpreises sei ein zentrales Ziel des Unternehmens. Man wolle sicherstellen, dass die gesamten Kosten, einschließlich obligatorischer Gebühren wie lokale Steuern, für die Kunden klar erkennbar sind. Doch ob der Hinweis auf „zusätzliche Gebühren“ ausreicht, um den Anforderungen an Transparenz gerecht zu werden, wird jetzt vor Gericht entschieden.
Fehlende Angabe: Rechtsstreit zwischen Verbraucherzentrale und Buchungsseite
Der Stein des Anstoßes ist ein Fall, in dem sich zwischen der Buchung und der Bezahlung eines Hotels der Wechselkurs stark zu Ungunsten des Kunden verändert hatte. Bei der Preisübersicht auf der Buchungsplattform war zwar der Hinweis zu finden, dass der Betrag in der Währung der Unterkunft zu zahlen sei, und auch der Preis in Euro sowie der Gesamtpreis in der lokalen Währung wurde angezeigt. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass der Wechselkurs vor der Zahlung schwanken könnte.
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Doch ob diese Informationen ausreichen, um den Kunden angemessen zu warnen, wird nun in den Gerichtssälen geklärt. Aber eines ist sicher: Genau hinschauen lohnt sich immer! Mit ein wenig Aufmerksamkeit steht der nächsten Buchung nichts mehr im Wege – und der Urlaub kann entspannt beginnen.