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Lidl verkauft praktisches Produkt – aber wenn du es benutzt, machst du dich strafbar

Lidl verkauft ein Produkt, welches Autofahrern das Leben leichter machen soll. Mit der Nutzung könntest du dich allerdings strafbar machen.

© IMAGO/Panthermedia

Über diese Aldi & Lidl-Produkten können Mallorca-Urlauber staunen

Auch auf der Ferieninsel Mallorca muss niemand auf die beliebten Discounter Aldi und Lidl verzichten. Wir zeigen Dir eine Auswahl an besonderen Produkten, die es dort gibt.

Käse, Brot, Milch: Was Lebensmittel angeht, haben Lidl-Kunden bei dem Discounter einiges an Auswahl. Doch Lidl bietet nicht nur Speisen und Getränke an. Auch eine Non-Food-Abteilung findet sich in den Filialen.

In dieser werden Autofahrer jetzt fündig, denn: Lidl verkauft dort ein Blitzer-Warngerät, wie RTL berichtet. Das Gerät gibt es für 30 Euro. Doch Vorsicht. Mit der Nutzung des Produkts machst du dich unter Umständen strafbar – und das kann zudem auch teuer werden…

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Wegen Lidl-Gerät: Punkt in Flensburg droht!

 „In der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass man als Fahrer grundsätzlich kein Gerät betreiben oder sogar auch nur mitführen darf, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen”, erklärt Rechtsanwältin Nicole Mutschke. Davon betroffen sind „insbesondere Radarwarngeräte“.


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Wenn du dich nicht an die Regeln hältst, drohen dir 75 Euro Bußgeld – und obendrauf gibt es noch einen Punkt in Flensburg. Trotzdem verkauft Lidl das Gerät. Die Rechtsanwältin erklärt, wie das möglich ist: „Gesetzlich geregelt ist auch, dass ich ‚Verkehrswarner’ grundsätzlich durchaus nutzen darf. Wenn diese Geräte aber eben auch vor Blitzern warnen, darf ich diese Funktion in Deutschland nicht verwenden.”

Lidl: Produkt warnt nicht nur vor Blitzern, sondern auch vor Gefahrenstellen

Im Online-Shop von Lidl wird auf diese Regeln auch hingewiesen. Dort heißt es, dass das verkaufte Gerät „ein umfangreicher Verkehrswarner mit vielen sicherheitsrelevanten Funktionen” sei.


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Denn das Gerät kann nicht nur vor Blitzer warnen, sondern auch vor Gefahrenstellen. „Aus diesem Grund darf das Gerät grundsätzlich betriebsbereit im Auto mitgeführt werden bzw. während der Fahrt genutzt werden“, klärt die Expertin weiterhin gegenüber RTL auf.