Da hört der Spaß beim Einkaufen auf! Wer bei Rewe, Lidl und anderen Märkten einkauft, wird zwangsläufig die Parkplätze vor den Filialen nutzen. Oft sind diese Parkplätze kostenlos – allerdings nur für Kunden, und das wiederum für eine befristete Zeit. Entsprechende Schilder und Warnungen sind schon beim Auffahren auf die Parkplätze sichtbar.
Private „Parkraum-Überwacher“ kontrollieren das Geschehen vor Rewe, Lidl & Co. Wer kein Kunde ist oder länger steht als vorgeschrieben, muss eine Vertragsstrafe in empfindlicher Höhe blechen. Dem Vertrag hat man dann schon zugestimmt, wenn man geparkt hat. Es gibt aber einen Trick, wann du nicht zahlen musst!
Strafzettel auf dem Parkplatz von Rewe, Lidl & Co?
Falschparken auf privater Fläche gilt laut ADAC als „Besitzstörung“. Dagegen darf der Grundstückseigentümer vorgehen. Das sind in der Regel die Supermärkte und Discounter, die dann Firmen wie „Park&Collect“, „fair parken“ oder „BetterPark“ einsetzen, um Verstöße mit Knöllchen zu ahnden oder sogar das Auto abschleppen zu lassen. Und das alles ist auch rechtens – sehr zum Ärger von Autofahrern und (Falsch)Parkern.
Die Märkte wollen so ihren Kunden genügend Platz und Zeit einräumen, um den Einkauf in Ruhe zu bewältigen. Vertragsstrafen können sich zwischen 15 Euro und 60 Euro bewegen – je nach Stadt und Lage des Marktes. Was aber passiert, wenn man ein kassiertes Knöllchen nicht zahlt? Dann drohen noch höhere Geldstrafen. Das sind dann vor allem Bearbeitungs-, Mahn- oder sogar Anwaltskosten, die sich die Privatfirmen vom Falschparker erstatten lassen.
SO musst du nicht zahlen
Und manchmal passiert es auch, dass man ein Knöllchen kassiert, obwohl man definitiv Kunde im jeweiligen Markt war – oder aber die vorgegebene Höchstparkdauer eingehalten hat. Dann gibt es eine wichtige Möglichkeit, das Knöllchen stornieren oder das Geld zurückerstatten zu lassen. Experten empfehlen, beim Parken auf öffentlichem (oder privatem) Raum immer die Parkscheibe sichtbar aufzustellen.
Mehr News:
Wer auf Nummer sicher gehen will, kann das dann auch abfotografieren. Mit dem Kassenbon, den man vom jeweiligen Markt erhalten hat, kann man als Betroffener problemlos nachweisen, dass man sich an den Nutzungsvertrag gehalten hat. Der Parkraumbewacher kann dann das Knöllchen stornieren – und tut das auch in aller Regel problemlos.