Der Frühling rückt immer näher und die ersten Frühblüher machen sich auf den Wiesen breit. Blumenliebhaber dürfte es schon in den Fingern kribbeln sie zu pflücken, um damit die vier Wände zu dekorieren.
Die Blumen bringen Farbe in das Zimmer und sorgen für einen himmlischen Duft. Doch Vorsicht ist geboten, denn bei einer bestimmten Pflanzenart droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Bußgeld von 50.000 Euro droht
Die Schneeglöckchen gehören zu den geschützten Arten und dürfen nach Angaben der Bundesartenschutzverordnung nicht gepflückt oder ausgegraben werden. Das gilt übrigens auch für anderen geschützten Pflanzen wie beispielsweise Krokusse, Nelken, Tulpen oder Narzissen. Wer sich dieser Regel widersetzt, für den wird es im Zweifel ziemlich teuer.
Alle Bußgelder im Überblick:
- Baden-Württemberg: keine Angaben
- Bayern: mind. 50 Euro
- Berlin: keine Angaben
- Brandenburg: mind. 50 bis 5000 Euro
- Bremen: mind. 50 bibs 20.000 Euro
- Hamburg: mind. 25 bis 50.000 Euro
- Hessen: keine Angaben
- Mecklenburg-Vorpommern: mind. 50 Euro
- Niedersachsen: mind. 50 Euro
- Nordrhein-Westfalen: mind. 25 Euro
- Rheinland-Pfalz: mind. 76,60 bis 10.225,84 Euro
- Saarland: mind. 50 Euro
- Sachsen: mind. 50 Euro
- Sachsen-Anhalt: Keine Angaben
- Schleswig-Holstein: Keine Angabe
- Thüringen: mind. 75 bis 10.000 Euro
+++ Bußgeld im eigenen Zuhause droht – DAS kann im Winter bis zu 100.000 Euro kosten! +++
Besonders arg trifft es Schneeglöckchen-Pflücker in Hamburg. Dort droht laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Bürger in NRW zahlen für den folgenschweren Fehler mindestens 25 Euro. Wie hoch die Strafe ausfallen kann, ist hingegen unklar.
Schneeglöckchen im Eigenheim: Diese Alternativen gibt es
Wer sich vor dem Bußgeld schützen möchte, für den gibt es Alternativen: Die Frühjahrsblüher sind ganz legal erhältlich. Zwiebeln gibt es im Herbst in zahlreichen Baumärkten und Gartencentern. Dort gibt es in der Regel eine große Vielfalt an Blumen.
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Sie können zu Hause eingepflanzt werden und verschönern Balkone und Gärten ganz ohne Bußgeld-Überraschung. Wer sie in der Wohnung oder im Haus platzieren möchte, sollte dafür einen kühlen Indoor-Stellplatz suchen.