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Sparkasse, Volksbank und Co: Paukenschlag bei Erspartem! Millionen Kunden könnten jetzt klagen

Kunden der Sparkasse, Volksbank und Co. werden nach einem Urteil des Bundesgerichtshof jetzt hellhörig. Sie könnten jetzt bares Geld einklagen.

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Erst im Vorjahr deckten Experten auf, dass Kunden der Sparkasse, Volksbank und Co. über zwei Jahre hinweg Zinsen unterschlagen wurden. Vor allem für Bestandskunden waren die Folgen übel. Mehr dazu liest du hier >>>.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs bringt jetzt aber noch viel Verheerenderes ans Licht. Fast über ein Jahrzehnt hinweg mussten Kunden der Sparkasse, Volksbank und Co. für ihr Erspartes Zinsen zahlen. Und das unrechtmäßig, wie es jetzt heißt.

Sparkasse, Volksbank und Co. bringen Kunden um Erspartes

Im juristischen Streit um die sogenannten Negativzinsen ist jetzt das Urteil gefallen. Wie der Bundesgerichtshof am Dienstagnachmittag (4. Februar) bekannt gab, dürfen Banken wie die Volksbank und Sparkassen keine Verwahrentgelte für Einlagen auf Spar- und Tagesgeldkonten erheben.

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Vier Verbraucherzentralen hatten gegen Banken und die Sparkassen geklagt, die mutmaßlich bei Millionen Kunden für die Verwahrung ihres Erspartes auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten über fast ein Jahrzehnt hinweg die Hand aufgehalten hatten. Die Verbraucherschützer hielten das laut Deutsche Presse-Agentur für unzulässig und klagten auf Unterlassung sowie teils auf Rückzahlung der erhobenen Entgelte.

Sparkasse, Volksbank und Co: Negativzins abgeschafft!

Seit Juni 2014 mussten Geschäftsbanken im europäischen Raum Zinsen zahlen, wenn sie Geld bei der EZB parkten. Viele Banken und Sparkassen gaben die Gebühren in Form von Verwahrentgelten an ihre Kunden weiter. Laut Daten des Vergleichsportals Verivox verlangten im Mai 2022 mindestens 455 Banken und Sparkassen in Deutschland Negativzinsen. Im Juli 2022 schaffte die Europäische Zentralbank die Negativzinsen ab. Sparkasse, Volksbank und Co. ließen ihre Kunden das in Form von gelockerten Gebühren spüren.


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Eigentlich hätten die Banken und Sparkassen die Gebühren transparent machen müssen, denn dadurch waren die Verbraucher im großen Nachteil. Laut BGH hatten sich die Geldinstitute daran aber nicht gehalten und daher seien daher unwirksam.

Aktuell erheben Banken zwar keine Negativzinsen mehr, weil die EZB die Leitzinsen wieder angehoben hat. Mit dem Urteil hat das BGH jetzt aber nicht nur für Verbraucherexperten, sondern vor allem für Millionen von Kunden für Klarheit gesorgt.

Kunden müssen selbst gegen Banken klagen

Nach Angaben von dpa kann der Bundesverband der Verbraucherzentralen nun aber nicht selbst auf Rückzahlung für die Kunden der Sparkasse, Volksbank und Co. klagen. Die betroffenen Kunden müssten dies selbst tun. Doch ihnen könnte dabei die Verjährungsfrist in die Quere kommen. Bei einer Klagewelle würden den Banken laut „Wirtschaftswoche“ Rückzahlungen in Milliardenhöhe drohen. (mit dpa)