Autofahrer sehen sich im Straßenverkehr mit zahlreichen Regeln konfrontiert, die sie besser einhalten sollten. Sonst kann es schnell ein teures Ende nehmen. So wird für das Mitnehmen von gewissen Gegenständen etwa ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro fällig. Was du also besser nicht im Auto dabei haben solltest, erfährst du hier >>>.
Aber nicht nur hinterm Steuer oder im Auto sehen sich Verkehrsteilnehmer mit einigen Regularien konfrontiert. Denn auch der Führerschein ist an eine besondere Frist gebunden, die es besser einzuhalten gilt. Hast du diese Daten auf dem Schirm?
Führerschein: Millionen Autofahrer müssen handeln
Wer seinen Führerschein innerhalb der Europäischen Union absolviert hat, könnte schon in wenigen Tagen in Zeitnot geraten. Der Grund ist der anstehende Führerschein-Umtausch.
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Dieser schreibt vor, dass bis spätestens 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen einen neuen EU-Führerschein ausgetauscht werden müssen. Dafür werden Autofahrer etappenweise Fristen vorgeschrieben, die sie besser nicht versäumen sollten.
Diese Fristen musst du kennen
Schon am 19. Januar 2025 wird laut einer Mitteilung der Bundesregierung die erste Frist fällig. Dann müssen Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, bei der Fahrerlaubnisbehörde gegen das neue EU-Dokument eingetauscht werden.
Ausstellungsjahr | Umtauschfrist |
1999 bis 2001 | Bis 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | Bis 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | Bis 19. Januar 2028 |
2008 | Bis 19. Januar 2029 |
2009 | Bis 19. Januar 2030 |
2010 | Bis 19. Januar 2031 |
2011 | Bis 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | Bis 19. Januar 2033 |
Um den neuen EU-Führerschein zu erhalten, müssen Autofahrer bei der zuständigen Behörde im Vorfeld einen Antrag stellen und zum Termin ihren Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto mitbringen. Dafür werden rund 25 Euro fällig. Der neue Führerschein ist dann für 15 Jahre gültig.
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