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DHL: Für diese Fehler drohen Absender harte Konsequenzen – mehr als nur Bußgeld

Wer bald ein Paket mit DHL verschicken will, sollte nun aufpassen. HIER droht nicht nur ein Bußgeld, sondern auch harte Konsequenzen.

DHL: Kosten-Falle
© IMAGO / Michael Gstettenbauer

DHL – Der Paketdienst mit den drei rätselhaften Buchstaben

In diesem Video stellen wir dir den Logistik-Riesen DHL vor und beantworten die Frage, wofür DHL eigentlich steht.

Ob schnell mal mit DHL allerlei Weihnachtskekse an den Enkel verschickt oder gar das Lieblingsbuch an die beste Freundin – viele Menschen versenden immer wieder etwas mit dem gelben Riesen.

Doch obwohl beinahe alles mit DHL auf die Reise gehen kann, dürfen gleich mehrere Gegenstände nicht versendet werden. Denn: Dann droht nicht nur, dass das Paket womöglich nicht ankommt oder gar zerstört wird, sondern auch eine saftige Geldstrafe.

DHL: Verbotene Gegenstände – das darfst du nicht verschicken

DHL macht beim Versand einen klaren Unterschied zwischen eingeschränkten und verbotenen Gegenständen. Und, ganz ehrlich, um die verbotenen Sachen sollte man lieber einen großen Bogen machen! Denn diese Dinge dürfen schlichtweg nicht verschickt werden – und das aus gutem Grund.

Genau zu diesen verbotenen Waren gehören unter anderem menschliche Überreste, illegale oder gefälschte Produkte, biologische Stoffe, Goldbarren, Pornos (Bücher und Videos) sowie Schusswaffen. Auch Munition, Sprengstoffe, Spielzeugwaffen, Waffenteile, Taser und nachgebaute Munition sind tabu.

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Kein Wunder also, dass DHL auch giftige, brennbare oder gefährliche Substanzen aus dem Versand ausschließt. Und die Regel, dass keine lebenden oder toten Tiere (inklusive Jagdtrophäen) verschickt werden dürfen, ist wohl ebenfalls kaum eine Überraschung. Aber – und hier kommt der Haken – auch Dinge, die man vielleicht eher für unproblematisch hält, stehen auf der Liste. Aftershave und Aerosole? Fehlanzeige.

Blumen, Pflanzen, Geld, Bank- und geldwerte Papiere sowie COVID-19-Testkits sind ebenfalls nicht erlaubt. Oh, und wenn man es in einer Sendung nicht übertreiben möchte, sollte man sich auch auf maximal zwei Mobiltelefone, Laptops oder ähnliche Geräte beschränken. Medizinisches Cannabis, E-Zigaretten, Zigarren und Tabakprodukte sind ebenfalls nicht erwünscht.

DHL: Verbotene Gegenstände – eine Auflistung

Und was fällt jetzt unter den eingeschränkten Gegenstände? Zu diesen zählen Waren wie Alkohol, Parfum, Schmuck im Wert von über 5.000 Euro, Antiquitäten, entwertete und gültige Zinsscheine sowie Gedenkmünzen, Trockeneis und Steuerbanderolen.

Falls man aber doch mal so ein verbotenes Gut abschickt, soll eines bewusst sein – das Paket ist laut „chip.de“ nicht versichert und es gibt keine Haftung. Außerdem kann der DHL-Bote die Abholung verweigern, falls er einen verbotenen Gegenstand entdeckt. Dabei wird natürlich die Ware nicht erstattet.


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Wenn beim Versand eine verbotene Sendung in den normalen oder zollamtlichen Kontrollen entdeckt wird, heißt es entweder „Adieu Paket“ oder „Zurück zum Absender“.

Und, noch ein Tipp: Im Inhaltsfeld falsche Angaben zu machen oder den Wert der Waren zu manipulieren, um Steuern zu umgehen, ist eine richtig schlechte Idee! Falls der Schwindel auffliegt, wird das Paket erstmal gestoppt. Und wer Glück hat, kann es vielleicht gegen eine satte Geldstrafe wieder abholen – oder auch nicht.