Wer kennt ihn nicht – den Song „In der Garage“ von „Weezer“, bei dem es um die Lieblingsräume der vielen zugehörigen „Hobbyisten“ geht. Viele verbinden mit einer Garage einen Raum für ihre kreativen Projekte – sei es für das Lagern von Alltagsgegenständen oder als Partyraum.
Doch bevor man sich in die Idee stürzt, aus der Garage einen Multifunktionsraum zu machen, sollte man kurz innehalten und weiterlesen. Denn Garagen sind nicht ohne Grund als Abstellplatz für Autos gedacht – und wer dagegen verstößt, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen.
Bußgeld: Garage könnte zur Kostenfalle werden
Grundsätzlich ist die Nutzung einer Garage klar geregelt. Garagen sind ursprünglich dazu gedacht, Autos unterzubringen, um die ohnehin schwierige Parkplatzsituation zu entlasten. Doch wie so oft, weicht die Realität manchmal von der Norm ab. Garagen werden kurzerhand zu Partykellern, Werkstätten oder Fitnessräumen umfunktioniert. Der Platz ist schließlich da, warum also nicht kreativ werden?
Das Gesetz sieht das anders. In Städten mit angespannter Parkplatzsituation wird die Garagennutzung genau beobachtet – vor allem, wenn das Ordnungsamt auf Kontrolltour geht. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro rechnen. Aber warum eigentlich?
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Die Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) sowie die Bauordnungen (BO) der Länder legen fest, wofür Garagen genutzt werden dürfen – und wofür nicht. In Art. 2 Abs. 8 BayBO ist klar geregelt, dass Garagen nicht zu Verkaufs-, Ausstellungs-, Werkstatt- oder Lagerzwecken genutzt werden dürfen.
Praktische Dinge wie Reifen, Werkzeug oder Reinigungsmittel – also alles, was mit dem Auto zu tun hat – können natürlich untergebracht werden. Sobald die Garage aber zum Hobbyraum oder Fitnessstudio umfunktioniert wird, geht das zu weit. Sprich: Es droht ein Bußgeld.
Bußgeld: Muss das Fahrrad auf die Straße?
Und was ist mit Fahrrädern? Offiziell werden sie in der Verordnung nicht erwähnt. Aber nach den Betriebsvorschriften (Punkt 3) scheint der Gesetzgeber ein Auge zuzudrücken. Allerdings nur so lange, wie die Garage ihrem eigentlichen Zweck dient: dem Abstellen des Autos.
Wer also seine Garage zum Abstellen von Gartenmöbeln oder als Partykeller nutzt, handelt nicht nur auf eigene Gefahr, sondern riskiert laut „chip.de“ auch rechtliche Konsequenzen. Abgesehen von den bürokratischen Schwierigkeiten kann eine solche Nutzung auch die Bausubstanz der Garage belasten. Insbesondere dann, wenn schwere Möbel oder Geräte untergebracht werden, die für diesen Raumtyp nicht vorgesehen sind.
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Zusammengefasst: Auch wenn der Song von „Weezer“ davon erzählt, wie schön es ist, in der Garage zu tun und zu lassen, was man will, ist der Spaß schnell vorbei, wenn das Ordnungsamt an der Tür klopft.