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Weihnachten: Irre Plätzchen-Regel – wenn du DAS machst, droht dir ein saftiges Bußgeld

Hobby-Bäcker aufgepasst! Zu Weihnachten droht wegen der leckeren Plätzchen ein XXL-Bußgeld. Bist auch du betroffen?

Weihnachten - Bußgeld: Plätzchen
© IMAGO/Wolfgang Maria Weber

Die Sache mit den Plätzchen

Den Tannenbaum gibt's was fast überall. Aber Plätzchen? In England Fehlanzeige. Warum dem so ist, erklärt ein weihnachtlich gestimmter Brian Melican.

„In der Weihnachtsbäckerei gibt es manche Leckerei“, tönt Rolf Zuckowski (77) nicht nur auf vielen Weihnachtsmärkten in NRW, auch viele fleißige Bäcker zu Hause singen den Klassiker. Verständlich, denn mit musikalischer Untermalung backt es sich gleich doppelt so gut.

Doch so lecker das süße Vergnügen auch ist, so teuer kann es werden! Heimbäcker müssen jetzt mit einem Bußgeld von bis zu 3.600 Euro rechnen. Bist du auch in Gefahr?

Weihnachten: Hobby-Bäckern droht hohe Bußgeld-Strafe

Denn immer mehr Menschen backen massenhaft (!) Kekse und bieten diese auch online zum Verkauf an. Werden beispielsweise mehrere hundert Kilo Plätzchen hergestellt, handelt es sich nach Ansicht des Marktamtes nicht mehr um eine rein hobbymäßige Beschäftigung.

Das bedeutet, dass gegen gewerberechtliche Regelungen verstoßen wird, zum Beispiel wenn keine Gewerbeanmeldung vorliegt. Dafür können Strafen von bis zu 3.600 Euro verhängt werden. Allerdings können alle fleißigen Bäcker – zunächst vorerst – aufatmen, denn diese strengen Regeln gelten nur in Österreich.

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Aber auch in Deutschland gibt es klare Regeln. Das Portal „Lebensmittelklarheit“ des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände erläutert dazu: „Grundsätzlich gilt: Wenn Sie als Privatperson die Plätzchen nicht nur einmalig oder gelegentlich, beispielsweise im Rahmen einer Wohltätigkeitsveranstaltung, anbieten, sondern für eine längere Zeit verkaufen, müssen Sie die entsprechenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften einhalten.“

Weihnachten als Back-Kommerz? Es gibt klare Regeln

So werden Privatpersonen als „Lebensmittelunternehmer“ eingestuft, ganz gleich, ob sie mit ihrer Plätzchen-Back-Aktion einen Gewinn erzielen wollen oder nicht. „In Bezug auf die Kennzeichnung bedeutet das: Sind die Plätzchen vorverpackt, müssen Sie nicht nur die Allergene kennzeichnen, sondern auch einen Großteil der Pflichtangaben“, so das Verbraucher-Portal. 


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Also lieber nach und nach Plätzchen backen, bevor es teuer wird. Immerhin kann man so den Keks-Verzehr kontrollieren und bei Nachschub direkt vom Teig naschen. Apropos Plätzchen: Wenn du leckere (!) Rezepte brauchst, schau doch mal bei unserem Partnerportal „Leckerschmecker“ vorbei.