Bei DHL ist wie jedes Jahr rund um die Weihnachtszeit viel los. Kurz vor den Feiertagen herrscht hier stets das absolute Chaos. Wer kurzfristig noch etwas verschicken möchte, was rechtzeitig zu Heiligabend ankommen soll, hat dann schlechte Karten.
Damit alles klappt und die Geschenke mit DHL pünktlich ankommen, sollten Kunden nun ein paar Punkte beachten.
Weihnachtsgeschenke mit DHL verschicken
Welche Rechte habe ich, welche Regeln muss ich befolgen? Diese Fragen sollten Kunden grundsätzlich klären, bevor sie ein Paket verschicken. Und das unabhängig davon, welchen Versanddienst sie wählen. Vor allem sollte man sich darüber im Klaren werden, wo das Paket landet, wenn man selbst nicht da sein kann, um es anzunehmen.
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Dieses Problem haben viele Berufstätige. Darum bietet DHL etwa Möglichkeiten an, die Sendungen direkt beim Nachbarn abgeben zu lassen, einen Ablageort einzurichten oder auch eine Packstation zu nutzen. Doch was, wenn es dabei Probleme gibt? ARAG-Experte Marvin Böhnhardt klärt auf, was Kunden im Zweifelsfall tun können.
Hier ein paar Fakten, die dir vielleicht noch unbekannt sind:
- Zusteller dürfen Pakete beim Nachbar abgeben, wenn der Adressat selbst nicht zu Hause ist. Allerdings kann dieser „Nachbar“ auch ein paar Häuser oder sogar Straßen weiter weg wohnen. Verpflichtend ist nur die Benachrichtigungskarte im Briefkasten, die über den Verbleib des Pakets informiert. Ist der Briefkasten nicht zugänglich, darf der Zusteller sie auch an die Haustür hängen.
- Kinder ab sieben Jahren dürfen Pakete entgegennehmen. Darunter gelten sie als geschäftsunfähig und nicht berechtigt, Pakete in Empfang zu nehmen. Im Zweifelsfall würde der Zustellbote für ein Verschwinden der Sendung haften.
- Päckchen dürfen nicht einfach vor die Haustür oder im Treppenhaus abgelegt werden, außer es wurde eine „Abstellgenehmigung“ erteilt. „Der Nachteil dabei ist allerdings, dass man dann auch das Risiko trägt, wenn das Paket nach dem Ablegen verloren geht oder beschädigt wird“, rät Böhnhardt hier ausschließlich zu sicheren Ablageorten.
DHL-Regeln bei Schäden oder Verlust
Man kann sich auch Pakete zur Arbeit liefern lassen, solange es der Chef erlaubt. Dann umgeht man das Problem, dass zu Hause keiner zur Annahme da ist. Denn auch mit den Packstationen kann es manchmal Probleme geben. Dann ist das Fach plötzlich leer oder die Sendung in einer anderen Packstation, weil die gewünschte bereits voll ist.
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Sollte die bestellte Ware nicht zur vollsten Zufriedenheit sein, haben Kunden innerhalb der Europäischen Union seit jeher die Möglichkeit, den Kauf innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Ob sie dann auch die Rücksendekosten tragen müssen, liegt beim Händler. Ist die Ware beschädigt worden, muss er diese ohnehin tragen.
Sollte es soweit kommen, dass das Paket bereits bei der Zustellung beschädigt wurde, dann am besten sofort die Annahme verweigern. Sollte das Paket beschädigt abgelegt worden sein, dann nicht öffnen! Stattdessen sollte sich der Kunde an den Verkäufer wenden, rät der Experte. Zudem sollte er Beweisfotos anfertigen. Fällt der Schaden erst nach Öffnen des Pakets auf, sollte ebenfalls der Verkäufer informiert werden.