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Sparkasse, Volksbank und Co: Bürgergeld-Empfänger müssen draufzahlen – kostenloser Service gilt nicht für alle Kunden

Bei Sparkasse, Volksbank und auch vielen anderen Banken müssen Bürgergeld-Empfänger draufzahlen. Was dahinter steckt.

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Sparkasse, Volksbank, Postbank & Co. – das sind Deutschlands größte Banken

In Deutschland gibt es mehr als 1.400 Banken. Welche die größten sind, erfährst du im Video.

Wer zu der Gruppe der Geringverdiener zählt oder sogar Bürgergeld beziehen muss, der hat bei den Banken wie Sparkasse, Volksbank und Co. ohnehin wenig zu melden. Während sich besser verdienende Kunden über steigende Kontoführungsgebühren aufregen und lieber die Bank wechseln, haben Bürgergeld-Empfänger kaum eine Wahl.

+++ Sparkasse, Postbank und Co.: Kunden sollten ihr Konto prüfen – und bei diesem Hinweis sofort reagieren +++

Denn egal, ob sie bei der Sparkasse, Volksbank oder einem anderen Kreditinstitut ein Konto eröffnen – die Kontoführungsgebühren müssen sie immer zahlen. Doch warum ist das so?

Sparkasse, Volksbank und Co: Bürgergeld-Empfänger zahlen drauf

Kontoführungsgebühren werden gemeinhin seit einiger Zeit immer teurer. Die Sparkasse, aber auch andere Kreditinstitute, schlagen immer mehr obendrauf oder verschärfen die Bedingungen für die Kunden. Das Problem für Bürgergeld-Bezieher: Sie haben zwar Anspruch auf ein Girokonto, aber lediglich auf ein Basiskonto.


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Das beinhaltet nur die grundlegendsten Funktionen, basiert auf einem Gutschein-System und enthält etwa keinen Dispokredit. Die meisten dieser Konten kosten allerdings monatlich, teilweise bis zu zehn Euro. Im Bürgergeld sind dafür allerdings nur etwa drei Euro vorgesehen. Für alles darüber müssen die Kunden draufzahlen. Denn oft sind kostenlose Girokonten Gehaltskonten, den dafür mindestens nötigen Zahlungseingang erreichen Bürgergeld-Empfänger aber nicht – zumindest nicht, ohne aufzustocken.

Sparkasse, Volksbank und Co.

Zusätzlich zu der Grundgebühr fallen noch weitere Kosten für jede Buchung und Überweisung an, bei manchen Banken auch für Bargeldaus- oder Einzahlungen. Das summiert sich. Die Verbraucherzentrale Hamburg sieht darin eine „offene Diskriminierung“ von Geringverdienern und Bürgergeld-Empfängern. Zumindest bei der Sparda-Bank in Hamburg konnte sie für diese Gruppen eine Gebührenbefreiung erreichen.


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Doch was ist mit anderen Banken? Wir haben recherchiert und sind schon früh auf ein großes Problem gestoßen. Denn die wenigsten Banken geben online die Kosten für ihr Basiskonto preis. Die meisten verweisen stattdessen auf Aushänge in ihren Filialen. Bei der Sparkasse Duisburg etwa fallen 6,37 Euro monatlich an, bei der Postbank ist es etwas weniger, bei der Volksbank je nach Standort auch. Die ING zum Beispiel bietet ein kostenloses Basiskonto an. Allerdings fallen hier auch weitere Gebühren für Buchungen etc. an.

Auf eine Anfrage, ob die Banken über eine Erlassung der Kontoführungsgebühren für Bürgergeld-Empfänger nachdenken würden – wie die Sparda Hamburg –, erhielten wir ablehnende Rückmeldungen. „Die monatlichen Gebühren des Basiskontos der Geno Bank Essen betragen 6,99 Euro. Dabei unterscheiden wir nicht zwischen Bürgergeld-Empfängern und anderen Kunden“, heißt es von der Volksbank-Niederlassung. Ein Sprecher der Postbank reagiert: „Eine Verringerung der Kontoführungsgebühr für bestimmte Personengruppen ist nicht vorgesehen.” Die Sparkasse Duisburg wollte sich uns gegenüber gar nicht äußern.