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Verkehr: Polizei setzt Knallhart-Gesetz um – Autofahrer verlieren Führerschein UND ihr Auto!

Einen Autofahrer hat nun ein Hammer-Gesetz erwischt. Der Verkehrsteilnehmer musste nicht nur seinen Lappen, sondern auch sein Auto abgeben.

Einen Autofahrer hat ein Hammer-Gesetz nun erwischt. Der Verkehrsteilnehmer musste nicht nur seinen Lappen, sondern auch sein Auto abgeben.
© IMAGO/Jürgen Ritter

Auto-Kennzeichen: Tust du das, zahlst du 65 Euro Strafe

Mit welchen Strafen du bei Auto-Kennzeichen rechnen musst, erfährst du im Video.

Wenn man in Deutschland zu schnell fährt und die zugelassene Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr überschreitet, drohen zum einen ein heftiges Bußgeld und zum anderen Punkte in Flensburg. Im schlimmsten Fall kann man auch seinen Führerschein verlieren. Ein Nachbarland hat das Strafmaß jedoch noch einmal deutlich erhöht.

Denn in Österreich droht seit kurzem nicht nur der Verlust des Führerscheins, sondern auch die Beschlagnahmung des eigenen Autos. Wenn man zu schnell fährt, kann das Auto für immer weg sein. Nun hat das neue Verkehrsgesetz zum ersten Mal zugeschlagen.

Verkehr: Polizei beschlagnahmt Auto nach Raserei

Seit dem 1. März 2024 sieht Österreich bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen die Beschlagnahme des Fahrzeugs vor. Zunächst darf die Polizei ein Fahrzeug vorläufig beschlagnahmen, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritten wurde: Innerorts um mehr als 60 km/h und außerorts um mehr als 70 km/h.

Dieses – aus Sicht der Autofahrer bittere – Szenario ist zum ersten Mal eingetreten. Der Pkw eines Rasers wurde erstmals versteigert. Laut „Standard“ konnte ein Peugeot mit 110 PS und Erstzulassung 2018 per Onlineauktion gekauft werden. Das Auto befand sich allerdings in einem eher schlechten Zustand.

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Am 2. Oktober wurde es schließlich für 6800 Euro verkauft, nachdem der Startpreis bei 2000 Euro gelegen hatte. Grund für die Versteigerung des Peugeots soll die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 73 km/h gewesen sein. In einer 80er-Zone war der Fahrer des Pkws mit satten 153 km/h unterwegs.

Über 100 Autos bereits beschlagnahmt

Damit ist das erste „Opfer“ des neuen Gesetzes gefunden. Laut „Standard“ wurden in ganz Österreich bisher 133 Fahrzeuge von Verkehrssündern vorläufig beschlagnahmt. Ein Großteil von ihnen musste jedoch wieder ausgehändigt werden. Dauerhaft beschlagnahmt wurden bisher mindestens 13 Fahrzeuge.


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In den kommenden Wochen und Monaten könnten also weitere Auktionen folgen. 70 Prozent der Erlöse gehen an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds des Verkehrsministeriums. 30 Prozent erhält das jeweilige Bundesland.