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Verkehr: Autofahrer sollten diese Regeln kennen – es kann gefährlich werden

Autofahrer sollten im Herbst doppelt vorsichtig sein. Dabei sollten sie diese Regeln im Verkehr kennen – sonst kann es gefährlich werden.

Verkehr: Fernlicht und Co.
© IMAGO/Panama Pictures

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Die Blätter an den Bäumen wechseln ihre Farbe, Kastanien liegen auf den Straßen und das Wetter ist wechselhaft – eines ist klar: Der Herbst ist da. Nicht nur die Tiere, auch viele Menschen freuen sich über den Wetterumschwung. Schließlich ist die Jahreszeit nicht nur ideal für allerlei Bastelarbeiten, zum Tee trinken und Serien schauen, sondern auch für herbstliche Ausflüge.

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Und wer mit dem Auto unterwegs ist, ist nicht nur flexibel. Er oder sie kann viel einpacken und jederzeit (pünktlich) losfahren. Doch trotz der vielen Vorteile birgt das Autofahren im Herbst auch Gefahren und Tücken. So sollten gerade jetzt Nutzer diese wichtigen Verkehrsregeln kennen – sonst könnte es gefährlich und teuer werden!

Verkehr: Autofahren im Herbst – Tücken und Regeln

Ob in den Thüringer Wald oder ab ins Schiefergebirge – viele nutzen das Auto für allerlei Ausflüge. Dabei sollte man aber nicht nur Proviant und die „Drei ???“-CD einpacken, vielmehr auch Vorsicht walten lassen. Schließlich birgt das Herbstwetter auch allerlei Tücken – gerade wenn es dunkel wird, kann eine Autofahrt schnell anstrengend werden. Bei schlechten Sichtverhältnissen greifen viele dann doch auf Nebelschlussleuchte und Scheinwerfer zurück – aber ist das richtig?

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Kommt darauf an, denn Nebelscheinwerfer dürfen immer dann eingeschaltet werden, wenn die Sicht durch eintretenden Nebel, Schneefall oder Regen wesentlich beeinträchtigt ist. Verbessert sich die Sicht, sollten sie sofort wieder ausgeschaltet oder auf das Abblendlicht gewechselt werden. Doch wann genau darf ich die Nebelschlussleuchte benutzen?

Hier gelten mehrere Regeln. Zunächst einmal darf die Leuchte nur benutzt werden, wenn die Sichtweite stark eingeschränkt ist. Das heißt, wenn die Sichtweite auf der Autobahn weniger als 150 Meter beträgt. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist dies der Fall, wenn die Sichtweite weniger als etwa 100 Meter oder innerorts weniger als etwa 60 Meter beträgt.

Fehlverhalten: Verwarnungsgeld von bis zu 35 Euro

Doch Vorsicht: Falsches Verhalten im Verkehr kann teuer werden. Wird man beim falschen Gebrauch erwischt, muss man ein Verwarnungsgeld von 20 Euro zahlen. Wurden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kam es gar zu einem Unfall, können schnell bis zu 35 Euro fällig werden.


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Also lieber Obacht beim Autofahren und Zeit lassen – so gefährdet man nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern schont auch den Geldbeutel. Und wer weiß, vielleicht kann man mit der zusätzlichen Zeit ja noch eine weitere Folge eines spannenden Hörspiels hören.