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Verkehr: Höhere Beiträge zur Kfz-Versicherung – für SIE wird es teurer

Wer in Deutschland Auto fährt, muss gefühlt immer mehr blechen. Jetzt kommt der nächste Hammer für 2025 auf Besitzer zu.

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© imago/Christian Ohde

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Da rollt der Rubel im Verkehr! Wer in Deutschland Auto fährt, ist oft der Gelackmeierte. Kaum Parkplätze, hohe Parkgebühren, hohe Sprit- und Versicherungskosten, dazu noch eine in vielen Gebieten Deutschland autofeindliche Politik. Jetzt kommt der nächste Hammer für Pkw-Besitzer.

Einmal im Jahr werden die jeweiligen Regionalklassen der Kfz-Versicherung neu bestimmt. Und gerade bei der Haftpflichtversicherung kommt es im Verkehr zu heftigen Preissteigerungen. Für 2025 ändern sich gleich 108 Zulassungsbezirke. Für rund 9,4 Millionen Autofahrer in 49 Bezirken steigen laut ADAC die Klassen, wodurch die Beiträge steigen.

Verkehr: Höhere Beiträge zur Kfz-Versicherung

Auffällig ist, dass die Regionalklassen der Haftpflichtversicherung in größeren Städten generell höher sind als auf dem Land. Wer in Berlin und Offenbach Auto fährt, zahlt die höchsten Beiträge. Doch auch München, Hamburg und viele Städte im Ruhrgebiet in NRW sind oben mit dabei.

Vergleichsweise günstig kommen Autofahrer in Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern davon – und dort auch nur in ländlichen Gebieten. Immerhin können sich rund 4,7 Millionen Autofahrer auf eine günstigere Einstufung freuen, die große Mehrheit von 33 Millionen Versicherten bleibt alles beim Alten.

Das bedeuten die Regionalklassen

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berechnet einmal jährlich die Regionalklassen für die insgesamt 412 Zulassungsbezirke in Deutschland neu. Dabei wird zwischen Regionalklassen für Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung unterschieden. Je niedriger die Klasse, desto günstiger die Prämie, also die Beiträge. Allerdings fließen auch andere Faktoren in die Berechnung ein.


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Für die Regionalklassen-Berechnung werden die Schadenbilanzen der Zulassungsbezirke analysiert. Es kommt auf die Versicherungsleistungen an die Unfallopfer sowie nach selbstverschuldeten Unfällen an. Dazu gelten noch Autodiebstähle, Glasschäden, Fahrzeugbrände, Wildunfälle oder Schäden durch Naturereignisse im jeweiligen Zulassungsbezirke an.