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Urlaubs-Planung 2025: Feiertage und Brückentage – so holst du das Maximum heraus

Um die Urlaubstage optimal zu nutzen, ist es ratsam, Feier- und Brückentage bei der Planung für 2025 zu berücksichtigen!

Planung für den Urlaub 2025
© IMAGO/Bihlmayerfotografie

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In vielen Betrieben müssen sich die Mitarbeiter bereits Gedanken über den Urlaub im nächsten Jahr machen, wenn sie gerade aus dem jetzigen Sommerurlaub zurück sind. Klar, 2025 will schließlich gut geplant sein, und gerade bei vielen Mitarbeitern nimmt die Abstimmung einige Zeit in Anspruch. Um dabei die Urlaubstage optimal zu nutzen, sollten Arbeitnehmer Feier- und Brückentage berücksichtigen.

Mit der richtigen Planung ist es zum Beispiel möglich, mit acht Urlaubstagen 17 Tage freizubekommen. Wichtig dabei ist allerdings: Das gilt nur für diejenigen, die nicht an Wochenenden oder Feiertagen arbeiten müssen.

Urlaub: Optimale Planung für 2025

50 Tage Urlaub im Jahr, das klingt doch gut, oder? Wie der ADAC ausgerechnet hat, kann das sogar Realität werden. So wird es im Jahr 2025 in allen 16 Bundesländern neun gesetzliche Feiertage geben: Neujahr (Mittwoch, 1. Januar), Karfreitag (Freitag, 18. April), Ostermontag. (Montag, 21. April), Tag der Arbeit (Donnerstag, 1. Mai), Christi Himmelfahrt (Donnerstag, 29. Mai), Pfingstmontag (Montag, 9. Juni), Tag der Deutschen Einheit (Freitag, 3. Oktober), 1. Weihnachtstag (Donnerstag, 25. Dezember), 2. Weihnachtstag (Freitag, 26. Dezember).

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Nutzt man diese Feiertage geschickt aus, können Angestellte mit wenig Urlaubstagen eine lange Periode Urlaub bekommen. Dazu gibt es unter anderem folgende Möglichkeiten:

  • 25. Dezember 2024 bis 5. Januar: 5 Urlaubstage, 12 Tage frei
  • 8. April bis 4. Mai: 8 Urlaubstage, 17 Tage frei
  • 10. bis 18. Juni: 4 Urlaubstage, 9 Tage frei
  • 7. bis 22. Juni: 8 Urlaubstage, 16 Tage Freitag
  • 20. Dezember bis 4. Januar 2026: 7 Urlaubstage, 16 Tage frei.

Abhängig vom Bundesland

Die vorstehenden Urlaubszeiten ermöglichen es Arbeitnehmern mit wenigen Urlaubstagen, lange am Stück freizunehmen. Diese beziehen sich jedoch nur auf die gesetzlichen Feiertage, die in ganz Deutschland gelten. Darüber hinaus gibt es in Deutschland eine Reihe von Feiertagen, die nicht bundesweit gelten und von denen Arbeitnehmer profitieren können!


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Auch Brückentage können für ein verlängertes Wochenende genutzt werden, zum Beispiel der Tag der Arbeit (Donnerstag, 1. Mai), an dem am Freitag freigenommen werden kann, oder Fronleichnam am 19. Juni. Es lohnt sich, einen Blick in den Kalender zu werfen und solche Tage zu nutzen!