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Netto kann es nicht mehr leugnen – „Dreiste Lüge“

Verbraucherschützer haben gegen den Discounter Netto geklagt – und vor Gericht gewonnen. Hier erfährst du, worum es dabei ging.

© IMAGO/Steinsiek.ch

Netto: Das ist die Geschichte des Discounters

Netto ist eine beliebte Discounter-Kette in Deutschland. Das Unternehmen gehört zum Lebensmittel-Konzern Edeka. Wir stellen euch in diesem Video die Geschichte des Discounters vor.

Netto wird der Lüge bezichtigt und soll die Kunden hinters Licht geführt haben. Mit dieser Anklage ging es für den Discounter nun vor Gericht. Und die vorläufige Entscheidung geht zugunsten der Kundschaft.

+++ Netto: Aufruhr an der Kasse! Als Kunden zahlen wollen, trauen sie ihre Augen nicht +++

Den Kunden wurde nämlich ein nicht zu verachtender Rabatt versprochen – aber dann jedoch verwehrt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte deshalb geklagt. Wie es nun für Netto und die Kunden weitergeht?

Netto landet wegen Prospekt vor Gericht

Die Verbraucherschützer der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatten gegen den Discounter geklagt. Hintergrund war ein Werbeprospekt von März 2023, der Ostersüßigkeiten anbot – mit einem knackigen Rabatt.


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Allerdings bekamen den längst nicht alle Kunden, da im Kleingedruckten eine lästige Klausel versteckt war. Wie die „Lebensmittelzeitung“ berichtet, bezichtigte die Verbraucherzentrale Netto, die Kunden hinters Licht zu führen. In einer ersten Distanz wurden sie abgeschmettert, doch vor dem Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) erhielten sie nun Recht.

Netto verklagt für „dreiste Lüge“

So hatte der Discounter im März 2023 seinen Kunden einen Rabatt von 20 Prozent auf „alle Ostersüßwaren“ versprochen. Die Prozente sollten sie erhalten, sobald sie einen Einkaufswert von fünf Euro erreicht hätten. Doch der Teufel steckte wie immer im Detail.


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So wies eine Fußnote darauf hin, dass bestimmte Marken und Ganzjahressüßwaren von der Aktion ausgeschlossen seien. Das OLG urteilte nun, dass dies irreführend sei. Man könne die allgemeine Aussage „auf alle Ostersüßwaren“ nicht mit einer simplen Fußnote entkräften.

Netto verteidigt sich

Netto hielt dagegen, dass Verbraucher die Anmerkung lesen und verstehen würden. Das OLG bezeichnete dies allerdings als „dreiste Lüge“ und argumentierte, das Unternehmen hätte die irreführende Werbung vermeiden können. Allerdings ist das abschließende Urteil noch nicht rechtskräftig. Zudem hat der Discounter noch nicht öffentlich Stellung dazu genommen.