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Lidl-Kunden von DIESEM Anblick angewidert – „Einfach ekelig“

Widerlich, was dieser Kunde in einem Lidl-Markt macht. Das finden auch andere Kunden. Jetzt reagiert der Discounter auf eine Beschwerde.

© IMAGO/Dreamstime

Lidl: Die Erfolgsgeschichte des Discounters

Jeder will beim Einkauf am liebsten nur das Beste haben. Einen Apfel ohne Druckstellen, ein Brot mit möglichst knackiger Kruste und weichem Kern und einen Joghurt, der noch ganz lange im Kühlschrank hält. Jeder hat so seine Methoden, um das zu garantieren. Doch die eines Lidl-Kunden stößt anderen bitter auf.

+++ Lidl-Kunden trauen an der Kasse ihren Augen kaum– Filialleiter muss eingreifen +++

Wie er im Lidl-Markt vorgeht, um sich das frischeste Brot zu sichern, lässt bei anderen Übelkeit aufkommen.

Lidl-Kunde greift an Backtheke zu – „Einfach ekelig“

In einem Schweizer Lidl ist es zuletzt zu einem widerlichen und auch sehr unhygienischen Vorfall bekommen. Ein Kunde hat die ganze Szene gefilmt und sich gleich an die Medien gewandt. Wie „20min.ch“ berichtet, soll in einem Markt in Dietikon ein Kunde einfach so in die Backtheke gegriffen und dabei mehrere Brote betatscht und wieder zurückgelegt haben.


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Eines tütete er sich dann ein, aber bis dahin hatte er schon viele andere angefasst. „Es ist einfach ekelig. Dieser Mann hat wirklich jedes Produkt so behandelt, als wenn er es mit seinen Händen marinieren müsste“, regte sich der Beobachter auf.

Lidl reagiert – „Hausverbot“

Ein paar Äpfel anfassen und nach Druckstellen untersuchen? Das ist kein Problem, sagt auch Lidl. Solange die Früchte dabei nicht beschädigt werden, geht das in Ordnung. Aber beim Brot ist es mit der Kulanz ganz schnell vorbei.

„Wir erwarten von unseren Kundinnen und Kunden, dass sie Lebensmittel respektvoll behandeln und die Hygieneregeln einhalten“, heißt es von einer Sprecherin darauf. Dafür würden schließlich Handschuhe beziehungsweise Griffzangen bereitgestellt, um die gewünschten Backwaren damit einzutüten.



Lidl habe darum umgehend alle berührten Produkte aus der Auslage herausgenommen und die Verkaufsfläche gereinigt. Dem Kunden wurde außerdem nahegelegt, sein Verhalten zu ändern. „In diesem Einzelfall haben wir auf ein Hausverbot verzichtet. Sollte jedoch dasselbe Verhalten erneut bei dem gleichen Kunden auftreten, behalten wir uns vor, ein Hausverbot zu erteilen.“