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Lidl, Edeka, Rewe und Co: Mogelpackungen bei Produkten – Kunden sollten aufpassen

Kunden von Lidl, Edeka, Rewe und Co. müssen beim nächsten Griff in das Regal gut aufpassen – Mogelpackung-Alarm!

u00a9 IMAGO/Sven Simon

NoName-Produkte von Lidl und Aldi: Wer steckt wirklich dahinter?

Wer auch regelmäßig nach preiswerterer No-Name-Ware aus Discounter und Supermarkt schaut, weiß vielleicht schon, dass hinter den meisten Billigprodukten große Markenhersteller stecken. Wie man sie erkennen kann und konkrete Beispiele haben wir im Video zusammengestellt.

Kunden von Lidl, Edeka, Rewe und Co., aufgepasst! In den Regalen der Supermärkte und Discounter schlummert immer mal wieder die ein oder andere Mogelpackung. Die Verbraucherzentrale Hamburg und die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben deswegen jetzt eine klare Forderung.

Wahrscheinlich hat wohl jeder Supermarkt-Kunde schon einmal eine sogenannte Mogelpackung gekauft. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentrale Hamburg fordern besseren Schutz von Verbrauchern vor versteckten Preiserhöhungen bei Lidl, Edeka, Rewe und Co.

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Lidl, Edeka, Rewe und Co: Frankreich hat es vorgemacht

Die Packung Streichfett hat auf einmal nur noch 400 Gramm statt 500 Gramm Inhalt oder ein Orangensaft wird vom Fruchtsaft zum Fruchtnektar mit Zuckerwasser – und das bei gleichbleibendem oder sogar steigendem Preis! Solche Mogelpackungen finden sich immer häufiger im Supermarkt.


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Das Fiese: Für Verbraucher sind diese versteckten Preiserhöhungen auf den ersten Blick oft kaum zu erkennen. Anders sieht es jetzt in Frankreich aus. Dort müssen Lebensmitteleinzelhändler ab dem 1. Juli 2024 Mogelpackungen durch einen Hinweis am Regal kennzeichnen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentrale Hamburg fordern jetzt: Auch in Deutschland muss es endlich vorangehen!

Hohe Beschwerdezahlen

„Verbraucher müssen Mogelpackungen beim Einkauf auf einen Blick erkennen können. Produkte mit veränderten Zusammensetzungen oder niedrigerer Füllmenge bei gleichem oder höherem Preis sollten für mindestens sechs Monate mit einem Warnhinweis versehen werden“, so Ramona Pop, Vorständin des vzbv.  



Die Verbraucherzentrale Hamburg führt seit vielen Jahren eine Liste mit Mogelpackungen. Im Jahr 2023 hat sie mit über 100 veröffentlichten Beispielen die bislang höchste Anzahl an Mogelpackungen registriert. Auch im Jahr 2024 zeichnen sich hohe Beschwerdezahlen ab.