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Flughafen Erfurt: Frau will in den Türkei-Flieger – dann folgt das böse Erwachen

Eine junge Frau will vom Flughafen Erfurt aus nach Antalya fliegen. Doch bei der Sicherheitskontrolle folgt das böse Erwachen.

flughafen erfurt
© IMAGO/Frank Sorge

Das ist die Geschichte des Flughafens Erfurt-Weimar

Vom Luftkrieg zum Urlaubstraum. Erfahre alles über Geschichte des Flughafens Erfurt-Weimar.

In Thüringen sind die Sommerferien in vollem Gange! Für viele heißt das natürlich: Zeit für Urlaub. Wie passend, dass der Flughafen Erfurt zahlreiche Reiseziele anfliegt.

Doch für eine Urlauberin gab es an der Sicherheitskontrolle am Flughafen Erfurt ein böses Erwachen…

Schock am Flughafen Erfurt

Für eine 22-Jährige sollte es eigentlich vom Erfurter Flughafen aus in den Türkei-Urlaub gehen, nach Antalya. Und alles schien glatt zu laufen, bis die junge Frau zur Sicherheitskontrolle kam. Hier endete ihre Reise abrupt, bevor sie überhaupt richtig losgegangen war. Der Grund: Ein verdächtiger Gegenstand in ihrem Handgepäck sorgte für Aufsehen!

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Während der Kontrolle des Handgepäcks stießen die Sicherheitsbeamten der Bundespolizei des Flughafen Erfurts auf einen verdächtigen Gegenstand. Was die Beamten aus dem Gepäckstück zogen, sorgte für Aufsehen. Zum Vorschein kam ein Reizstoffsprühgerät, welches die 22-Jährige mit in den Flieger nehmen wollte. Doch damit nicht genug – das Gerät hatte weder Zulassungs- noch Prüfzeichen, sagt die Polizei. Ein klarer Verstoß gegen das Waffengesetz! Die Bundespolizei griff sofort ein und nahm die Frau ins Verhör.

Das darfst du nicht mit in den Flieger nehmen

Die Polizei weist daher noch einmal darauf hin, was Fluggäste auf gar keinen Fall mit in den Flieger nehmen dürfen:

  • Gewehre, Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind
  • Betäubungsgeräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder Bewegungsunfähigkeit zu bewirken
  • spitze oder scharfe Gegenstände, die schwere Verletzungen hervorrufen können
  • Werkzeuge, die schwere Verletzungen hervorrufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährden können
  • stumpfe Gegenstände, die, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen hervorrufen können
  • Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden

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Die Bundespolizei und die Fluggesellschaften raten: Bei Unsicherheiten über bestimmte Gegenstände sollte man sich vor Reiseantritt unbedingt informieren, damit deine Reise nicht so endet, wie die der 22-Jährigen am Flughafen Erfurt.