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Erfurt: Cannabis am Campus! Jetzt macht die Hochschule ernst

Die Teillegalisierung von Cannabis ist in vollem Gange – so reagiert die Erfurter Fachhochschule auf die Gesetzesänderung.

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u00a9 IMAGO/Ulrich Wagner

Das neue Cannabisgesetz: das musst du wissen

Das ist das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis beschlossen.

Die Teillegalisierung von Cannabis ist seit dem 1. April 2024 in Kraft getreten. So weit so gut – doch wie reagieren Bildungseinrichtungen wie Hochschulen und Universitäten auf die Gesetzesänderung? Die Fachhochschule Erfurt gibt dazu in einer Pressemitteilung ein Statement ab.

Was sie darin ankündigt und was sich für Studierende künftig ändern wird, kannst du hier nachlesen.

Erfurt: Cannabis als Teil der Wissenschaft

Seit April dürfen Erwachsene ab 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis besitzen. Klar, dass sich auch öffentliche Einrichtungen an diese Neuerung im Gesetz anpassen. Der Umgang mit der Pflanze wird mit der Änderung enttabuisiert und – kein Witz – an der Erfurter Fachhochschule sogar Teil des Kursplans werden. Denn: Laut einer Mitteilung der Deutschen Presseagentur will sich die Hochschule ab sofort wissenschaftlich mit Hanfpflanzen beschäftigen.

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Dabei sollen Gartenbau-Studierende künftig in der Züchtung und Produktion von Cannabis ausgebildet werden. Für das Wintersemester 2024/2025 werden dazu entsprechende Kurse im Studiengang „Gärtnerischer Pflanzenbau“ eingebaut, informierte die Hochschule am Dienstag (11. Juni). Ein kleiner Rekord: Darunter sei auch das Wahlpflichtfach „Cannabis“ zu finden – wohl das erste deutschlandweit.

Neues Lehrprogramm mit einer Bedingung

Die Änderung im Modulkatalog sei als Reaktion auf die Teillegalisierung zu interpretieren. Darüber hinaus beobachte die Hochschule seit Jahren ein steigendes Interesse der Gartenbau-Studierenden an der Hanf-Pflanze, was vor allem für deren medizinische Nutzung gelte. „Jedoch gibt es bislang fast keine professionelle Produktion in Deutschland, keinerlei wissenschaftliche Ausbildung und Forschung“, erklärt Studiengangsleiter der Fachrichtung Gartenbau Wim Schwerdtner.


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Die Aufnahme ins Ausbildungsprogramm erfolge aber nur durch eine Bedingung: Für die Ausbildung und Forschung soll ausschließlich THC-freier Hanf angebaut werden. Die Substanz THC (Tetrahydrocannabinol) führt nämlich die berauschende Wirkung von Cannabis herbei. Darüber hinaus sei die Forschung an Cannabis in Deutschland genehmigungspflichtig. (nas mit dpa)