Keine Testpflicht mehr für Buga, Zoo und Außengastronomie
Erfurt macht sich locker! Nach Wochen der Corona-Starre geht ab sofort wieder etwas mehr in der Landeshauptstadt von Thüringen.
Denn ab Freitag gelten in Erfurt neue Corona-Regeln – und auf die darfst du dich wirklich freuen.
Erfurt: Inzidenz weiter unter 100 – was das bedeutet
Möglich macht’s die Inzidenz: Am Mittwoch lag sie mit 67,8 zum fünften Mal unter dem Schwellenwert von 100. Damit treten am Freitag die Regelungen der Verordnung des Landes Thüringen in Kraft – und damit zahlreiche Lockerungen!
„Wir beobachten Entspannung an allen Fronten“, freut sich Oberbürgermeister Andreas Bausewein. Die Situation in den Krankenhäusern habe sich beruhigt. Die Außengastronomie darf am Freitag mit Terminbuchung öffnen, Gäste müssen keinen negativen Corona-Test vorlegen.
Kitas und Schulen kehren zurück in Phase „Gelb 2“. Damit entfällt ab Freitag der Wechselunterricht. Die Ausgangsbeschränkungen der Bundesnotbremse gelten nicht mehr. Eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt hebt außerdem das Verbot des Alkoholverzehrs im Innenstadtbereich auf.
Erfurt: Testpflicht für Zoo und Buga fällt weg
Ab Freitag musst du im Zoo oder bei der Buga keinen Negativ-Test mehr vorlegen. Auch das Zugangsticket für die Bundesgartenschau musst du dann nicht mehr zusätzlich zur Eintrittskarte buchen.
„Damit sinken die Hürden für den Buga-Besuch erheblich“, sagte Buga-Geschäftsführerin Kathrin Weiß. Der Online-Ticketverkauf bleibt jedoch die bevorzugte Variante. „Bestandteil unseres Schutzkonzepts ist, dass Karten vorab gekauft werden sollen, damit es im Kassenbereich nicht zu unnötigen Menschenansammlungen kommt“, so Weiß. „Restkarten gibt es weiterhin vor Ort.“
Anders ist es bei der Außengastronomie – hier musst du im gesamten Stadtgebiet einen Termin buchen. „Ich bin überzeugt, dass die Gastronomen im ganzen Stadtgebiet kreative Lösungen finden werden, um auch spontane Restaurantbesuche zu ermöglichen“, so Bausewein.
Bezüglich der Testkapazitäten ist die Stadt aktuell in Gesprächen mit den Anbietern.
„Auch wenn mit dem Wegfall der Buga-Tests einige Standorte überdimensioniert sind, fehlt in der Innenstadt ein Testzentrum. Aktuell prüfen wir, wo wir weitere Testmöglichkeiten einrichten können“, sagt der Oberbürgermeister. Denkbar sei das Angermuseum.
Erfurt fordert klare Regelungen vom Land
„Wir wissen um die Existenzängste von Gastronomen und Einzelhändlern“, so Andreas Horn, Beigeordneter für Sicherheit und Umwelt. „Daher werden wir wie im vergangenen Jahr die Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie oder die Warenpräsentation erlassen.“ Es soll ein Zeichen der Stadtverwaltung sein.
„Die ganze Innenstadt liegt auf der Intensivstation“
„Leider können wir als Stadt in vielen Bereichen nicht mehr als Zeichen zu setzen“, sagt Steffen Linnert, Beigeordneter für Finanzen, Wirtschaft und Digitalisierung.
„Bildlich gesprochen liegt die ganze Innenstadt auf der Intensivstation. Die betroffenen Unternehmen haben nur Chancen zu überleben, wenn man ihnen umsetzbare Regeln gibt.“ Linnert appelliert an Land und Bund: „Wir werden das dauerhafte Testen in dieser Dimension nicht durchhalten. Die Hygieneregeln sind wirksam. Wir müssen uns davon verabschieden, dass wir auch den letzten Positiven erwischen.“
Damit weist er insbesondere auf den niedrigen Prozentsatz an Positiv-Ergebnissen aus den durchgeführten Schnelltests hin. „Aus 27.820 Tests, die in den vom Gesundheitsamt beauftragten Testzentren in der letzten Woche durchgeführt wurden, fielen nur 24 positiv aus und mussten durch einen PCR-Test überprüft werden“, so Bausewein.
Die Stadtspitze fordert daher den Freistaat auf, die Teststrategie zu überdenken, den Stufenplan verbindlich festzuschreiben und klare, verbindliche Regeln aufzustellen. „Wir stehen in gutem Kontakt, um unsere Forderungen einzubringen“, zeigt sich der Oberbürgermeister zuversichtlich.
Modellprojekte für Buga und Kultur in Erfurt denkbar
Stadt und Buga GmbH wollen zeitnah ein Modellprojekt zur Öffnung der geschlossenen Gebäude auf der Buga – das betrifft zum Beispiel die Hallen, das Danakil und die Peterskirche – beim Freistaat einreichen.
Gleiches soll für die Öffnung von Kultur-Einrichtungen geprüft werden. „Der Aufwand ist enorm hoch, insbesondere für unser Gesundheitsamt, das seit 15 Monaten am Limit arbeitet“, so Bausewein.
„Diese Anstrengungen machen also nur Sinn, wenn die neue Landesverordnung hier weiterhin keine erreichbaren Perspektiven bereithält.“ Derartige Modellprojekte müssen jeweils wissenschaftlich begleitet werden und sind auf 14 Tage befristet. (ck)