Erfurt.
Weil er sich an Studentinnen herangemacht haben soll, will das Wissenschaftsministerium einen Professor aus Erfurt loswerden. Vor Gericht war es damit bislang nicht erfolgreich. Nun könnte sich das aber ändern.
Erfurt: Professor bot Leistungspunkte gegen Sex an
Das Wissenschaftsministerium hat Berufung gegen das Urteil gegen einen Professor wegen eines Sex-Skandals eingelegt. Das Ministerium strebe eine endgültige Entfernung des Mannes aus dem Hochschuldienst an, teilte ein Sprecher mit.
Das Ministerium hatte bereits versucht, mit einer Klage den Professor der Universität Erfurt aus dem beamteten Verhältnis zu entlassen.
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Das Verwaltungsgericht Meiningen stellte in seinem Urteil Anfang November zwar fest, dass der Hochschullehrer seine Dienstpflichten „gravierend“ verletzt hatte. Trotzdem rechtfertige die Anbahnung von Sex in der Uni zwischen Lehrenden und Studierenden noch nicht die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Begründet wurde das damit, dass die volljährigen Studentinnen keine Schutzbefohlenen mehr seien, sondern Erwachsene. Das Verwaltungsgericht verhängte schließlich eine Gehaltskürzung gegen den Professor.
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Uni will Professor loswerden
Dem Mann war vorgeworfen worden, Studentinnen mit dem Versprechen auf gute Noten zum Sex genötigt zu haben. Das Verwaltungsgericht Meiningen hatte unter anderem festgestellt, dass es zwei im Dienstzimmer des Mannes geführte Gespräche mit einer Studentin gegeben habe. Dabei soll er diese aufgefordert haben, mit ihm eine sexuelle Beziehung zu beginnen. Einmal habe er dies mit einem Hinweis auf seine Position als Professor verknüpft. In dem Disziplinarverfahren sei ihm aber nicht vorgeworfen worden, sexuelle Dienste beziehungsweise Handlungen im Gegenzug für bessere Noten gefordert oder erlangt zu haben.
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Aus dem Wissenschaftsministerium hieß es, dass der Mann von seinem Dienst enthoben sei, bis die Vorwürfe endgültig geklärt sind. Somit könne er auch keine Lehrveranstaltungen an der Uni leiten. Der Fall hatte zu viel Aufregung geführt. Auch der Studierendenrat hatte gefordert, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in Berufung zu gehen.
Laut Wissenschaftsministerium ist bislang nur ein anderer ähnlich gelagerter Fall in der Thüringer Hochschullandschaft bekannt geworden – an der Hochschule für Musik in Weimar. Details nannte der Ministeriumssprecher dazu nicht. (dpa)