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Erfurt: Busfahrer bringt Schulkinder in Gefahr! Polizei fällt aus allen Wolken

Ein Busfahrer in Erfurt wurde bei einer Verkehrskontrolle gestoppt, während er Kinder zur Schule brachte. Da staunte selbst die Polizei.

Erfurt
© IMAGO/Herrmann Agenturfotografie

Was du über die Stadt Erfurt wissen solltest

In diesem Video stellen wir dir die thüringische Hauptstadt vor.

Wer seine Kinder einem professionellen Schulbus-Dienstleister übergibt, der geht davon aus, dass diese auch sicher transportiert werden. Ein Vorfall in Erfurt zeigt jedoch: Ganz sicher kann man nie sein!

Eine ganz normale Verkehrskontrolle in Erfurt brachte nämlich erschreckende Ergebnisse mit sich! Wie der Busfahrer die Kinder in Gefahr gebracht hat, liest du hier.

Erfurt: Verkehrskontrolle bringt Unglaubliches ans Licht!

Am Freitag (10. Januar) kontrollierten Beamte des Inspektionsdienstes Erfurt Süd am Morgen in der Wilhelm-Busch-Straße einen Kleinbus. Das Fahrzeug gehörte einem gewerblichen Fahrdienstleister, der Kinder von zu Hause zur Schule befördert. Während der Kontrolle stellten die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrers fest.

+++ Erfurter machten schockierenden Fund – es sollte nicht der Letzte bleiben++++

Ein sofort durchgeführter Atemalkoholtest (sogenannter Vortest) ergab einen Wert von 0,47 Promille. Da nach der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) für gewerbliche Anbieter von Beförderungsleistungen wie Taxen, Fahrdienste und Busunternehmen eine 0,00-Promille-Grenze gilt, wurde dem Fahrer aus Erfurt die Weiterfahrt untersagt.

Ersatzfahrer musste einspringen

Das Transportunternehmen musste kurzfristig einen Ersatzfahrer schicken, um die Kinder sicher zur Schule zu bringen. Der ursprüngliche Fahrer wurde zur weiteren Überprüfung auf eine Polizeidienststelle in Erfurt gebracht. Dort bestätigte eine gerichtsverwertbare Atemalkoholmessung etwa eineinhalb Stunden später das Ergebnis des Vortests mit einem abfallenden Wert von 0,24 Promille.


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Gegen den Fahrer aus Erfurt wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt. Ob der Vorfall arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, liegt nun in der Verantwortung des Fahrdienstanbieters. Die Polizei betonte erneut die strikte 0,00 Promille-Grenze für Personenbeförderer.