Andere Länder, andere Sitten – beziehungsweise Regeln. Das müssen deutsche Urlauber seit dem Jahreswechsel auch in einem unserer Nachbarländer feststellen. Denn ausgerechnet in Paris ticken die Uhren neuerdings anders.
Denn in gewissen Zonen in Frankreich gilt für einige Verkehrsteilnehmer seit neuesten absolutes Fahrverbot. Wer sich nicht an die neue Regel hält, riskiert ein saftiges Bußgeld.
Bußgeld: Auch Urlauber mit Regel konfrontiert
„Ab dem 1. Januar 2025 gibt es in allen Ballungsräumen mit mehr als 150.000 Einwohnerinnen und Einwohnern feste Umweltzonen“, so das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. Wer ein Auto mit besonders hohen Emissionen fährt, darf diese Zonen ab sofort nicht mehr befahren.
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Und nicht nur Einheimische, auch Urlauber sehen sich jetzt mit der neuen Regel in Frankreich konfrontiert. In gleich 12 Städten wurden Umweltzonen eingerichtet:
- Paris und Großraum Paris: Fahrverbot für Crit‘Air 4 und 5, ab Januar 2025 auch für Crit‘Air 3
- Metropole Grenoble: Fahrverbot für Crit‘Air 4 und 5, ab Januar 2025 auch für Crit‘Air 3
- Metropole Lyon: Fahrverbot für Crit‘Air 4 und 5, ab Januar 2025 auch für Crit´Air 3
- Eurometropole Straßburg: Fahrverbot für Crit‘Air 4 und 5, ab Januar 2027 auch für Crit´Air 3
- Montpellier-Méditerranée: Fahrverbot für Crit‘Air 4 und 5, ab Januar 2025 auch für Crit´Air 3
- Toulouse: Fahrverbot für Crit´Air 4 und 5
- Rouen-Normandie: Fahrverbot für Crit´Air 4 und 5
- Nice Côte d‘Azur: Fahrverbot für Crit´Air 5
- Reims: Fahrverbot für Crit´Air 4 und 5
- Metropole Aix-Marseille: Fahverbot für Crit‘Air 5
- Saint-Etienne: Plakettenpflicht gilt nur für Lkw und Nutzfahrzeuge
- Metropole Clermont Auvergne
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Wer die genannten Zonen befahren will, sollte vor seinem Urlaub in Frankreich unbedingt prüfen, ob er an eine entsprechende Plakette kommt. Ausgeschlossen sind laut dem Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. alle Fahrzeuge, die vor 1997 zugelassen wurden. Sie dürfen die genannten Zonen nicht befahren, sonst droht ein heftiges Bußgeld.
SO hoch fällt das Bußgeld aus
Nur online auf der Website des französischen Umweltministeriums ist die Plakette für Reisende für 4,76 Euro erhältlich. Sie ist zeitlich unbegrenzt. Der ADAC rät von der Bestellung über andere Anbieter ab, da hier oft deutlich höhere Gebühren anfallen.
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Wer auf die Plakette verzichtet, kann je nach Fahrzeugart und Umweltzone mit einem Bußgeld von bis zu 375 Euro rechnen.
Doch Vorsicht: Ab einem Bußgeld von 70 Euro kann laut „LEZ-France.fr“ „zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte“ ein Vollstreckungsverfahren, im schlimmsten Fall sogar eine Haftstrafe drohen, wenn die Strafe nicht gezahlt wird.